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Zu Sonderklausel im TKG
- Kritik des Breko geht in die falsche Richtung
"Die Sonderklausel im Telekommunikationsgesetz zu Notruf bei VoIP - die heute
(05.09.2005) auf der Agenda des Vermittlungsausschuss im Bundestag steht - ist
sinnvoll und zeigt, dass der Gesetzgeber die Verbreitung von VoIP nicht noch stärker
behindern will.
Auch wenn sipgate von der Notruf-Sonderklausel nicht betroffen ist - seit Juli 2005
bietet sipgate bereits die Notrufe 110 und 112 an - bleibt die Lokalisierung eines VoIPNotrufs
von unterwegs bei so genannten Röchelrufen eine wichtige Herausforderung.
Diese Problematik ist ebenfalls im Mobilfunk nach wie vor ungelöst. Eine Verknüpfung
von IP und Lokalisierungdaten kann diese Lücke schließen. Voraussetzung dafür ist
allerdings eine Initiative und Zusammenarbeit der traditionellen Anbieter.
Unangetastet in der Kritik des Breko zur Notruf-Sonderklausel bleiben zudem Anbieter
wie Google und Skype, die sich durch ihre internationalen Standorte der deutschen
Regulierung entziehen.
Dass herkömmliche Festnetzanbieter - wie im Breko organisiert - VoIP kritisch
gegenüberstehen verwundert insofern kaum, da ihre Margen durch die Internettelefonie
sinken und Geschäftsmodelle neu ausgerichtet werden müssen. Zu wirklich wichtigen
Themen schweigt jedoch unverständlicherweise der Breko: Zentrales Thema der
Regulierung bleibt die Entkoppelung des Internetzugangs vom Telefonanschluss sowie
Open Access bzw. Unfiltered Network Access bei UMTS. So blockiert E-Plus bereits
die SIP-basierte Sprachübertragung, Vodafone ab 2007.
sipgate fordert deshalb Verbände wie den Breko auf, ihre Kräfte auf die Abschaffung
dieser Missstände zu konzentrieren, die bisher echten Wettbewerb verhindern."
Thilo Salmon, Geschäftsführung sipgate GmbH
Pressekontakt
sipgate GmbH
Pressestelle
Gladbacher Str. 74
D-40219 Düsseldorf
Presseanfragen bitte an:
Sigurd Jaiser
Telefon: 0211-63555635
Fax: 0211-63555522
E-Mail: presse@sipgate.de
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