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Zu Bundesnetzagentur: Zuordnung VoIP zu Sprachdiensten vom 22. November 2005
- sipgate begrüßt Entschluss der Bundesnetzagentur - jedoch müssen Taten folgen
"Mit der Zuordnung von VoIP in die Kategorie der Sprachtelefonie bestätigt die
Bundesnetzagentur die bereits vorhandene Marktpraxis und Kundenauffassung. Der
offiziellen Anerkennung von VoIP als Sprachtelefonie durch die Bundesnetzagentur müssen
nach Meinung von sipgate nun zeitnah auch konkrete Maßnahmen folgen - verbunden mit der
sofortigen Beendung der fortdauernden Diskriminierung von VoIP-Anbietern.
sipgate erwartet von der Bundesnetzagentur deshalb, zwei wichtige Voraussetzungen für
VoIP-Anbieter kurzfristig zu klären. So bestehen bisher noch keine Zuteilungsregeln für die
Ortsrufnummernvergabe - eine entsprechende Absichtserklärung gab die Bundesnetzagentur
bereits bekannt. Auch die Zuteilungsregeln für eine Portierungskennung, die es VoIPAnbietern
ermöglicht am Portierungsverfahren teilzunehmen, wurden bisher durch die
Bundesnetzagentur nicht geregelt. Diese bilden die Grundlage dafür, dass Kunden ihre
Rufnummer beim Anbieterwechsel behalten können."
Pressekontakt
sipgate GmbH
Pressestelle
Gladbacher Str. 74
D-40219 Düsseldorf
Presseanfragen bitte an:
Sigurd Jaiser
Telefon: 0211-63555635
Fax: 0211-63555522
E-Mail: presse@sipgate.de
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