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AGB
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate

Die sipgate GmbH Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf, registriert beim AG Düsseldorf HRB 39841, bietet auf Basis der Voraussetzungen für die Nutzung - Internetzugang, der Leistungsbeschreibungen sipgate und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate VoIP-Produkte als sipgate an.

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate sind – neben den folgenden Regelungen – die Voraussetzungen für die Nutzung – Internetzugang sowie die Leistungsbeschreibungen sipgate. Kunden haben die Möglichkeit, von diesen Informationen unter www.sipgate.de/user/agb Kenntnis zu nehmen.

Im Falle des Abschlusses des Vertrages bei einem Vertriebspartner von sipgate werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate (im Folgenden: sipgate AGB) dem Kunden vor Vertragsschluss in Papierform ausgehändigt.

Der Kunde bestätigt den Erhalt der AGB in diesem Fall durch seine Unterschrift in einem separierten und mit deutlichen Hinweisen versehenen Unterschriftenfeld auf dem Vertragsformular.

Inhaltsverzeichnis

1. Vertragsschluss und -beendigung
     1.1. Vertragsschluss
     1.2. ordentliche Kündigung
     1.3. außerordentliche Kündigung
     1.4. sipgate Guthaben bei Vertragsende
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
3. Verbindungsentgelte
4. Abrechnung und Zahlung
    4.1. Abrechnungsmethoden
    4.2. Zahlverfahren
    4.3. Form der Rechnung
    4.4. Fälligkeit, Einwendungen und Verzug
5. Datenschutz
6. Haftung
7. Bonitätsprüfung
    7.1. Verbraucher
    7.2. Unternehmer
8. Änderungen von Entgelten und AGB
9. Widerrufsrecht bei Online-Abschluss des Vertrages
10. Schlichtungsverfahren
11. Wartungs- und Entstördienst
12. Schlussbestimmungen

 

1. Vertragsschluss und -beendigung

1.1. Vertragsschluss

1.1.1. Der Vertrag über die Nutzung von VoIP-Leistungen kommt zu Stande, wenn sipgate den Auftrag des Kunden zur Erbringung der Dienstleistungen annimmt. Die Annahme gilt zehn Kalendertage nach Zugang des Kundenauftrages als durch sipgate erklärt, soweit der sipgate Anschluss und der sipgate Account zu diesem Zeitpunkt freigeschaltet und aktiviert worden sind. Der Kunde ist 30 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden.

1.1.2. Die Einzelheiten bezüglich der Vertragslaufzeit ergeben sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen sipgate. Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.

1.2. ordentliche Kündigung

1.2.1. Die Einzelheiten bezüglich der Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen sipgate. Ist dort nichts anderes bestimmt, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Vertragsmonatsende gekündigt werden.

1.2.2. Kündigungen müssen per E-Mail oder in Schriftform (Brief oder Fax) erfolgen.

1.3. außerordentliche Kündigung

1.3.1. sipgate behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es sipgate nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:

  • unter falschem Namen oder falscher Identität einen sipgate Account anlegt und/oder
  • den sipgate Account bzw. VoIP-Anschluss, die Verbindung oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt und/oder
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.

1.3.2. Darüber hinaus steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass sipgate ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.

1.4. sipgate Guthaben bei Vertragsende

1.4.1. Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung über ein Guthaben auf seinem sipgate Account, verpflichtet sich sipgate, dieses dem Kunden nach entsprechender Anforderung zu erstatten. Die Anforderung hat der Kunde schriftlich unter Angabe seiner SIP-ID, seiner Rufnummer, eines Bank- oder Kreditkartenkontos sowie der Kopie seines Personalausweises an sipgate zu senden. Die Erstattung durch sipgate erfolgt im Wege einer Gutschrift auf das angegebenen Bank- bzw. Kreditkartenkonto des Kunden. sipgate ist berechtigt, die durch die Rückerstattung entstehenden Kosten im Wege einer Bearbeitungspauschale von € 5,90 inkl. MwSt. mit dem zum Vertragsende bestehenden Guthaben aufzurechnen. Dem Kunden steht das Recht zu nachzuweisen, dass Bearbeitungskosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Bearbeitungspauschale entstanden sind. Darauf weist sipgate den Kunden im Rahmen der Abschlussrechnung ausdrücklich hin.

1.4.2. Eine anderweitige Erstattung des sipgate Guthabens ist ausgeschlossen.

1.4.3. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt drei Jahre nach Wirksamwerden der Kündigung.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde muss über einen für die Nutzung mit sipgate geeigneten Internetzugang verfügen (siehe Voraussetzungen für die Nutzung - Internetzugang). Ist dies nicht der Fall, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unberührt. Der Wirksamkeit eines Vertragschlusses steht das Vorliegen eines Internetanschlusses nicht entgegen.

2.2. Der Kunde hat die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines sipgate Anschlusses durch Dritte zu treffen.

2.3. sipgate wickelt wesentliche (auch vertragsrelevante) Kommunikationsprozesse via E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der sipgate Anmeldung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese regelmäßig abzurufen sowie sipgate über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.

2.4. Sollten sich Änderungen ergeben, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sipgate betreffen, so ist sipgate hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht erstreckt sich insbesondere auf
folgende Punkte:

  • Wechsel des Wohnsitzes des Kunden (unter anderem notwendig für die korrekte Lokalisierung von Notrufen). Weitere Informationen unter: Hinweise zum Absetzen von Notrufen
  • Wechsel der E-Mail-Adresse des Kunden
  • bei Zahlungen im POSTPAY-Verfahren die Bankverbindung und Kreditkarteninformationen

2.5. Der Kunde darf die Verbindungen zu sipgate nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Telekommunikations-) Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von sipgate angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen.

2.6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von sipgate zur Verfügung gestellten Netzes führen können.

2.7. Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu seinem sipgate Account und Zugangsdaten zum VoIP-Service von sipgate ("SIP-ID", "SIP-Passwort") vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.

2.8. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Rufnummer gegebenenfalls an einen anderen als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber übertragen wird.

2.9. Sofern ein Missbrauch durch den Kunden gegeben ist und der Kunde den Missbrauch trotz Aufforderung durch sipgate nicht innerhalb angemessener Frist einstellt, ist sipgate berechtigt, eine Sperrung seines sipgate Anschlusses vorzunehmen.

3. Verbindungsentgelte

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat. Dies gilt auch für die unbefugte oder befugte Nutzung durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Die Vergütungsverpflichtung entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.

3.2. Die Entgelte für den VoIP-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei jedem einzelnen Verbindungsbeginn gültigen Preisliste für das vom Kunden gewählte Produkt laut Leistungsbeschreibung. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit online unter www.sipgate.de/tarife einsehbar.

4. Abrechnung und Zahlung

4.1. Abrechnungsmethoden

sipgate unterscheidet drei verschiedene Abrechnungsmethoden: PREPAY, AUTOPREPAY und POSTPAY.

4.1.1. PREPAY-Methode: In diesem Verfahren zahlt der Kunde zuerst einen von ihm der Höhe nach zu bestimmenden Betrag an sipgate (sipgate Guthaben) und kann erst nach Zahlungseingang kostenpflichtige sipgate Produkte entsprechend seinem sipgate Guthaben nutzen. Mögliche Zahlverfahren sind Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte. Nicht verbrauchtes sipgate Guthaben verfällt nicht.

4.1.2. AUTOPREPAY-Methode: AUTOPREPAY ist identisch mit der PREPAY-Methode, außer dass das sipgate Guthaben des Kunden bei Unterschreitung eines Mindestbetrages automatisch wieder aufgeladen wird. Mögliche Zahlverfahren für AUTOPREPAY sind Lastschrift und Kreditkarte. Nicht verbrauchtes sipgate Guthaben verfällt nicht.

4.1.3. POSTPAY-Methode: sipgate behält sich vor, dem Kunden anzubieten, erst nach Leistungserbringung durch sipgate auf eine entsprechende Rechnung zu zahlen.

4.2. Zahlverfahren

4.2.1. sipgate bietet - je nach Produkt - neben Überweisungen auch Lastschrift- und Kreditkartenzahlungen an, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Eine Teilnahme an der AUTOPREPAY- oder an der POSTPAY-Methode ist allerdings nur möglich, wenn der Kunde seine Einwilligung zu wiederkehrenden Lastschrift- oder Kreditkartenzahlungen erteilt. Die Einwilligung hat der Kunde schriftlich oder per E-Mail gegenüber sipgate zu erklären.

4.2.2. Im Falle von periodischer Rechnungslegung mit variierenden Rechnungsbeträgen erfolgt die Abbuchung vom Konto des Kunden frühestens sechs Werktage nach Zugang der Rechnung.

4.2.3. Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift gilt zunächst die Annahme, dass der Kunde die Zurückweisung zu vertreten hat. Aus diesem Grunde ist sipgate berechtigt, dem Kunden die für die Bearbeitung entstehenden Kosten z.B. für Bankentgelte (in Höhe von € 9,80 inkl. MwSt.) pauschal in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, derartige Kosten seien sipgate überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale. Hierauf weist sipgate in einer Mitteilung über die Rücklastschrift ausdrücklich hin.

4.2.4. Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer oder einen vergleichbaren, eindeutigen Buchungscode von sipgate) bei der Zahlung angegeben hat. Dies gilt entsprechend für Zahlungen Dritter.

4.3. Form der Rechnung

4.3.1. sipgate erteilt Rechnungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer „Papierrechnung“ ist nicht möglich.

4.3.2. Rechnungen von sipgate enthalten für umsatzsteuerabzugsberechtigte Kunden eine qualifizierte elektronische Signatur als Nachweis für das Finanzamt oder andere Behörden.

4.3.3. Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung von sipgate mit der Übermittlung seiner
Rechnung per E-Mail einverstanden und wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet nicht gewährleistet werden kann. sipgate Rechnungen enthalten aus diesem Grund keinen Einzelverbindungsnachweis.

4.4 Fälligkeit, Einwendungen und Verzug

4.4.1. Forderungen für laufende Verträge, die in monatlichen Abständen (oder in sonstigen regelmäßigen Abständen) entstehen, sind jeweils am 1. Tag eines jeden Monat (bzw. der Periode) fällig, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Abweichendes geregelt wird. Soweit Forderungen nicht in regelmäßigen Abständen entstehen, werden diese mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.

4.4.2. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.4.3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlt. Hierauf weist sipgate auf jeder Rechnung hin.

4.4.4. Kommt der Kunde in Verzug, ist sipgate nach Maßgabe des § 45k TKG berechtigt, die Leistung zu sperren.

4.4.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und kommt er in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, werden acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz berechnet. sipgate behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten) geltend zu machen.

4.4.6. sipgate ist nach Ablauf von acht Wochen nach Rechnungszugang berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gemäß Ziffer 4.4.2. dieser AGB nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber sipgate verlangt. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung ist deshalb nur möglich, wenn die Verbindungsdaten des Kunden vollständig gespeichert werden.

4.4.7. Gegen Forderungen von sipgate kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

5. Datenschutz

5.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

5.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist. Erforderlich ist dies zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).

5.3. sipgate wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.

5.4. Ausführliche Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten durch sipgate entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

6. Haftung

6.1. Für Vermögensschäden haftet sipgate höchstens bis zu einem Betrag von € 12.500,00 je Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf € 10 Millionen je einheitliche Handlung oder je einheitliches schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

6.2. Eine Haftung für Folgekosten durch Notrufe außerhalb des angegebenen Wohn- oder Firmensitzes ist ausgeschlossen.

6.3. Im Übrigen haftet sipgate nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

6.4. Die Haftung von sipgate für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6.5. Soweit die Haftung von sipgate wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sipgate.

6.6. Die Leistungsverpflichtung von sipgate gilt nur dann, wenn sipgate selbst vertragsgemäß und fristgerecht mit entsprechenden Vorleistungen beliefert wurde und keine diesbezüglichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Im Falle von Leistungsstörungen durch höhere Gewalt wird sipgate in jedem Falle von der Leistungspflicht befreit.

7. Bonitätsprüfungen

sipgate behält sich vor, unter folgenden Voraussetzungen Bonitätsprüfungen durchzuführen.

7.1. Verbraucher

Ist ein Kunde von sipgate Verbraucher (§ 13 BGB) und mindestens 18 Jahre alt, gilt folgendes:

7.1.1. Willigt der Kunde ein, so kann sipgate der SCHUFA Holding AG („SCHUFA“), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Vertragsbeziehung übermitteln.

7.1.2. Unabhängig davon wird sipgate der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

7.1.3. Die SCHUFA speichert Daten und übermittelt diese an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).

7.1.4. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Das Merkblatt ist bei der SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover zu beziehen.

7.2. Unternehmer

Ist ein Kunde von sipgate Unternehmer (§ 14 BGB), gilt folgendes:

7.2.1. sipgate arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Willigt der Kunde ein, so kann sipgate bei diesen Unternehmen Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Vertragsbeziehung übermitteln und es können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. sipgate kann den Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften darüber hinaus auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden.

7.2.2. Diese Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.

7.2.3. Auf Anfrage benennt sipgate dem Kunden die Anschriften der Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind.

8. Änderungen von Entgelten und AGB

8.1. sipgate ist berechtigt, Entgelte unter der Bedingung zu erhöhen, dass sipgate dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

8.2. Sofern es sich jedoch um anderweitige Entgeltänderungen handelt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

8.3. Ist der Kunde Unternehmer (i.S.d. §14 BGB), ist sipgate nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Dies gilt insbesondere, soweit sich die Einkaufspreise von sipgate ändern.

8.4. sipgate ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass sipgate dies dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

8.5. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist sipgate berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.

9. Widerrufsrecht bei Online-Abschluss des Vertrages

Wenn der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise:

9.1. Der Kunde kann seinen Auftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform (z.B. per Fax, E-Mail, Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per Fax, E-Mail, Brief). Der Widerruf ist zu richten an die sipgate GmbH, Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf oder support@support.sipgate.de oder per Fax an +49 (0) 211-58 00 54 00.

9.2. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.

9.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Waren gar nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen seitens des Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.

9.4. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

10. Schlichtungsverfahren

10.1. Kunden im Streit mit sipgate über die Erfüllung einer in den § 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehenen Verpflichtungen ihm gegenüber, können bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.

10.2. Die Einzelheiten über das Schlichtungsverfahren regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht.

11. Wartungs- und Entstördienst

sipgate bietet seinen Kunden in der Zeit von montags bis freitags in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr die Möglichkeit über sein Kundenzentrum unter E-Mail-Adresse support@support.sipgate.de Störungen zu melden.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn sipgate ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

12.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von sipgate auf einen Dritten übertragen.

12.3. Die Nutzung von sipgate auf dem Hoheitsgebiet oder durch Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist ausgeschlossen.

12.4. Die Nutzung von sipgate ist in denjenigen Ländern ausgeschlossen, in denen die Nutzung der Leistung von sipgate nicht gestattet ist.

12.5. Zwischen dem Kunden und sipgate kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.

12.6. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist
.

 

 sipgate GmbH, Düsseldorf, den 5. August 2009



Voraussetzungen für die Nutzung - Internetzugang

Um sipgate nutzen zu können, ist ein geeigneter Breitband-Internetanschluss notwendig, damit die erforderliche Bandbreite und die benötigte Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden können, um die Telekommunikationsverbindung in faktischer Echtzeit zu übermitteln. In der Regel entsprechen europäische DSL- oder Kabelnetzanschlüsse diesen Anforderungen. Weiterhin wird ein sipgate-taugliches VoIP-Endgerät oder eine entsprechende VoIP-Software benötigt. Folgende technische Bedingungen muss ein Internetzugang erfüllen, um für die Nutzung mit sipgate geeignet zu sein:

  • Für die Nutzung muss für jeden benötigten Sprachkanal mindestens eine Bandbreite von 100 kBit/s (jeweils im Up- und Downstream) für die Dauer der Verbindung bereitstehen.
  • Um eine Beeinträchtigung der Sprachqualität zu vermeiden, sollte der Internetzugang keinen Paketverlust von mehr als 0,1% oder eine Latenz von mehr als 200 ms aufweisen. Als Referenzpunkt für Messungen bezüglich der Latenz gilt sipgate.de.
  • Ferner müssen auf der Internetverbindung alle Ports verfügbar sein. Internetverbindungen, die durch vorgeschaltete Geräte (Router, Firewalls etc.) nicht alle Ports zur Verfügung stellen, gelten nicht als geeignete Internetverbindungen. Vorgeschaltete Geräte (z.B. Firewalls, Router oder WLAN-Router u.a.) müssen so konfiguriert sein, dass sie die Nutzung von sipgate gestatten.

sipgate GmbH, Düsseldorf, den 26. Juni 2007

 


Leistungsbeschreibungen sipgate

Die folgenden Leistungsbeschreibungen regeln die Bedingungen zur Nutzung der beschriebenen sipgate Leistungen. Sofern und soweit der Kunde für die nachfolgenden Leistungen ein Entgelt zu entrichten hat, ist dieses in der jeweils aktuellen Fassung der Tarifliste (www.sipgate.de/tarife) geregelt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate (im Folgenden: sipgate AGB).

 

Inhaltsverzeichnis

1. sipgate Account
2. Allgemeine Leistungsmerkmale
    2.1. Allgmeine Leistungsmerkmale für VoIP-Anschlüsse von sipgate
    2.2. Rufnummern
    2.3. Verbindungsleistungen
    2.4. Basis Dienste
    2.5. Onlinezugang
3. Besondere Leistungsmerkmale / Leistungsmerkmale sipgate Produkte
    3.1. VoIP-Anschluss sipgate basic
    3.2. VoIP-Anschluss sipgate plus
    3.3. Tarifoption sipgate flat (nur für Verbraucher mit Wohnsitz für Deutschland)
    3.4. sipgate SMS
    3.5. sipgate Fax

1. sipgate Account

sipgate weist dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einen so genannten sipgate Account zu. Dieser enthält die Gesamtheit der für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sipgate relevanten Daten. Im Rahmen dieses Accounts führt sipgate zudem das Guthabenkonto des Kunden.

2. Allgemeine Leistungsmerkmale

2.1. Allgemeine Leistungsmerkmale für VoIP-Anschlüsse von sipgate

2.1.1. sipgate stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen VoIP-Anschluss zur Verfügung. Der Anschluss ermöglicht dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per SIP in Anlehnung an RFC 3261 mit einem SIP-Server zu verbinden.

2.1.2. SIP-Server weisen eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98% auf. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflussbereich von sipgate liegen. Diese Einschränkungen hat sipgate nicht zu vertreten.

2.1.3. Die jeweils gültige Preisliste für Verbindungsentgelte steht im Internet unter www.sipgate.de/tarife zum Abruf bereit.

2.2. Rufnummern

2.2.1. sipgate teilt Kunden kostenlos eine so genannte „sipgate Rufnummer“ zu.

2.2.2.
Kunden mit Wohn- oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird auf Wunsch eine einzelne dem Wohn- oder Firmensitz entsprechende, geografische sipgate Rufnummer zugeteilt, soweit diese für sipgate verfügbar ist. Diese sipgate Rufnummern sind aus dem öffentlichen Telefonnetz erreichbar. Nach Beendigung seines Vertrages mit sipgate kann der Kunde gegen ein Entgelt von € 25,00 diese sipgate Rufnummer bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung).

2.2.3. Der Kunde erhält zusätzlich zu seinem sipgate Anschluss eine SIP-Rufnummer, die die Erreichbarkeit von anderen sipgate Anschlüssen aus ermöglicht. Diese SIP-Rufnummer ist nicht aus öffentlichen Telefonnetzen erreichbar.

2.3. Verbindungsleistungen

2.3.1. An einem sipgate Anschluss können Telekommunikationsverbindungen entgegengenommen und Verbindungen zu anderen sipgate Anschlüssen sowie in das öffentliche Telefonnetz hergestellt werden. Die Durchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbindungen liegt bei 97% im Jahresmittel.

2.3.2. Die Verbindungen zu bestimmten Rufnummerngassen (z.B. Mehrwert- und Auskunftsdiensten) können im Rahmen der Internettelefonie nicht über das Netz von sipgate geführt werden. Eine Aufstellung der ausgeschlossenen Dienste ist unter www.sipgate.de abrufbar.

2.3.3. Die Herstellung von Verbindungen zu geografischen Einwahlnummern für den Zugang zum Internet ist ausgeschlossen.

2.3.4. Notrufe über die Rufnummern 110 und 112 sind möglich und werden unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Adresse an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet. Weitere Informationen unter Hinweise zum Absetzen von Notrufen.

2.3.5. sipgate behält sich vor, unter Berücksichtigung des Interesses der Kunden an Schutz vor Missbrauch und im Sinne des Verbraucherschutzes einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Zielländer zu sperren. Eine Aufstellung über alle entsprechenden Sperren oder Beschränkungen, soweit diese eingerichtet sind, stellt sipgate auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung.

2.3.6. Die Anwahl einer Rufnummer ist nicht zulässig, wenn die Verbindung vom Angerufenen nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass die Verbindung vom Angerufenen durch technische Vorkehrungen oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert wird.

2.4. Basisdienste

sipgate bietet dem Kunden darüber hinaus zusätzliche verwandte Dienste:

2.4.1. Rufnummernunterdrückungen
2.4.2. Voicemail

2.5. Onlinezugang

Der Zugang zur sipgate Webseite ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. sipgate übernimmt jedoch weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit, noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher folgenden Funktionen:

2.5.1. Anruflisten
2.5.2. Rechnung online
2.5.3. Einzelverbindungsnachweis

3. Besondere Leistungsmerkmale / Leistungsmerkmale sipgate Produkte

3.1. VoIP-Anschluss sipgate basic

3.1.1. Ein sipgate basic-Vertrag sieht kein Basisentgelt und kein Anschlussentgelt vor.

3.1.2. Pro Person kann nur ein einzelner sipgate basic-Vertrag abgeschlossen werden.

3.1.3. Es gelten die sipgate AGB und die Allgemeinen Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung sipgate (Ziffer 2.).

3.2. VoIP-Anschluss sipgate plus

3.2.1. sipgate plus ermöglicht dem Kunden bei Zahlung eines monatlichen Grundentgelts, die Nutzung einer virtuellen Telefonanlagenfunktionen mit vier Durchwahlen (basierend auf der sipgate Rufnummer) sowie die Nutzung des Dienstes sipgate Fax.

3.2.2. Durch die Buchung von sipgate plus beauftragt der Kunde sipgate mit der Verlängerung seiner sipgate Rufnummer um eine oder mehrere Ziffern.

3.2.3. Pro Person kann nur ein einzelner sipgate plus-Vertrag abgeschlossen werden.

3.2.4. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Erwirbt der Kunde im Rahmen des Abschlusses eines sipgate plus-Vertrages zusätzlich Hardware bei sipgate, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit auf zwölf Monate. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Hardware bei einem auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Vertriebspartner der sipgate erwirbt.

3.2.5. Es gelten die sipgate AGB und die Allgemeinen Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibungen sipgate (Ziffer 2.).

3.3. Tarifoption sipgate flat (nur für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland)

sipgate flat ist als Option zu einem sipgate Tarif (z.B. sipgate basic oder sipgate plus) erhältlich. Es gelten die Bestimmungen der Besonderen Leistungsmerkmale sipgate, des vom Kunden gewählten sipgate-Tarifs (Ziffer 3), die sipgate AGB sowie die folgenden ergänzenden Bestimmungen:

3.3.1. sipgate flat ermöglicht dem Kunden, bei Zahlung eines monatlichen Grundentgelts, das unter sipgate.de/tarife aufgeführt ist, kostenlose Sprachtelefonate in die Festnetze europäischer Länder zu führen. Diese Länder sind ebenfalls unter http://www.sipgate.de/user/tariffs abrufbar. Eingeschlossen sind nur Verbindungen zwischen zwei Menschen. Verbindungen, welche die Kommunikation von und zu Maschinen ermöglichen, sind ausgeschlossen.

3.3.2. sipgate flat ist ein Produkt ausschließlich für Privatkunden mit Wohnsitz in Deutschland. Eine geschäftliche oder teilgeschäftliche Nutzung der Leistungen der Tarifoption sipgate flat durch den Kunden ist ausgeschlossen.


3.3.3. Im Falle der Wahl der Tarifoption sipgate flat zum Tarif sipgate basic ist die Nutzung auf einen Haushalt und eine gleichzeitige sipgate flat-Leitung beschränkt. Im Falle der Wahl der Tarifoption sipgate flat zum Tarif sipgate plus ist die Nutzung auf einen Haushalt und zwei gleichzeitige sipgate flat-Leitungen beschränkt. Über diese Beschränkung hinausgehende Verbindungen werden im Rahmen von sipgate flat nicht vermittelt. Gleichzeitige Gespräche zu Destinationen, die nicht im Rahmen von sipgate flat kostenlos angeboten werden, sind nicht beschränkt und werden zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten sipgate Tarifs abgerechnet (z.B. sipgate basic oder sipgate plus).

3.3.4. Im Falle der berechtigten Annahme seitens sipgate, dass eine vertragswidrige geschäftliche oder teilgeschäftliche Nutzung durch den Kunden vorliegt, steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht der Tarifoption oder des gesamten Vertrages zu. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Tarifoption sipagte flat berechnet sipgate die zukünftigen Leistungen des Kunden auf der Grundlage des gewählten Grundtarifs (z.B. sipgate basic oder sipgate plus). sipgate behält sich ausdrücklich vor, den durch die vertragswidrige Nutzung des sipgate Anschlusses entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.

3.3.5. Verbindungen zu Sonderrufnummern oder geographischen (Festnetz-)Rufnummern mit Sonderdiensten (insbesondere automatisierte Ansagen und Services; Chat- oder Konferenzdienste; Services, die eine Vergütung für den Anruf an den sipgate Kunden oder Dritte ausschütten, insbesondere Werbehotlines oder Aufladedienste; Daten-, Online- und Internetverbindungen; Rufumleitungen oder Weitervermittlungen sowie vergleichbare Dienste) sowie zu Mobilfunknummern sind von sipgate flat ausgeschlossen. Vertragswidrig hergestellte o.a. Verbindungen werden zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten sipgate Grundtarifs abgerechnet (z.B. sipgate basic oder sipgate plus). Ebenfalls zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten sipgate Tarifs und nicht zu den Bedingungen von sipgate flat abgerechnet werden Verbindungen, die der Kunde herstellt, um sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder die er an Dritte weitergibt sowie Verbindungen, die mittels der Funktionen Rufweiterleitung, Rückfragen oder Konferenz hergestellt werden.

3.3.6. Die Mindestvertragslaufzeit von sipgate flat beträgt sechs Monate. Erwirbt der Kunde im Rahmen des Abschlusses eines sipgate flat-Vertrages zusätzlich Hardware bei sipgate, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit auf zwölf Monate. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Hardware bei einem auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Vertriebspartner von sipgate erwirbt.

3.4. sipgate SMS

3.4.1. sipgate bietet Kunden in bestimmten Tarifmodellen die Möglichkeit, durch ein Online-Formular Kurzmitteilungen zu versenden.

3.4.2. Die Preise für diese Kurzmitteilungen sind unter www.sipgate.de/tarife online einsehbar.

3.4.3. Es ist nicht gestattet, Kurzmitteilungen an Empfänger zu versenden, die mit dem Empfang der Nachrichten nicht einverstanden sind. Ausgeschlossen sind auch Versendungen insbesondere an solche Empfänger, an die eine Zusendung rechtlich nicht gestattet ist (so genannter SPAM).

3.4.4. Eine Nutzung von sipgate SMS für einen automatisierten Versand ist nicht gestattet.

3.4.5. Wählt der Kunde die Aktivierung seiner Mobilfunknummer als Absender, verpflichtet sich der Kunde, nur ihm zugehörige Nummern zu aktivieren.

3.4.6. Es gelten die sipgate AGB und die Allgemeinen Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung sipgate (Ziffer 2).

3.5. sipgate Fax

3.5.1. sipgate bietet Kunden in bestimmten Tarifmodellen die Möglichkeit, durch ein Online-Formular Faxnachrichten zu versenden und zu empfangen.

3.5.2. Die Preise für Faxversendungen sind identisch mit denen für Sprachtelefonate, sofern unter www.sipgate.de/tarife nicht anders ausgewiesen.

3.5.3. Es ist nicht gestattet, Faxe an Empfänger zu versenden, die mit dem Empfang der Nachrichten nicht einverstanden sind. Ausgeschlossen sind auch Versendungen insbesondere an solche Empfänger, an die eine Zusendung rechtlich nicht gestattet ist (so genannter SPAM).

3.5.4. Eine Nutzung von sipgate Fax für einen automatisierten Versand ist nicht gestattet.

3.5.5. sipgate speichert Faxe auf Wunsch des Kunden für eine begrenzte Speicherzeit. Eine Garantie für die Speicherung der Faxe besteht nicht. sipgate empfiehlt deshalb generell ein Backup von jeder Faxsendung anzufertigen.

3.5.6. Es gelten die sipgate AGB und die Allgemeinen Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung sipgate (Ziffer 2).

sipgate GmbH, Düsseldorf, den 26. Juni 2007

 
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