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AGB
sipgate hat einige Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, insbesondere die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), zum Anlass genommen, seine AGB zu überarbeiten und zu modernisieren. Die neuen sipgate AGB sind am 26.Juni 2007 um 16:00:00 in Kraft getreten und gelten für alle sipgate Kunden, die sich nach diesem Zeitpunkt bei sipgate als Neukunden angemeldet haben.

Für Kunden, welche sich nach dem 26. Juni 2007, 16:00:00 Uhr bei sipgate angemeldet haben, gelten die neuen sipgate AGB

Bitte hier klicken um die Datenschutzerklärung anzuzeigen


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der sipgate GmbH (im Folgenden SIPGATE) und dem Vertragspartner (im Folgenden Kunde) über für Privatkunden konzipierte Internet-Telefoniedienstleistungen sowie mit diesen im Zusammenhang stehende Leistungen.

1.2. SIPGATE ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat vor Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. SIPGATE weist den Kunden schriftlich oder per Email explizit darauf hin, dass die Änderung als akzeptiert gilt, falls der Kunde ihr nicht innerhalb von einem Monat widerspricht.

2. Leistungsumfang

2.1 SIPGATE ermöglicht Kunden über das Internet zu telefonieren. Zu diesem Zweck betreibt SIPGATE die Webseite www.sipgate.de sowie zur Erbringung dieser Dienste nötigen technischen Einrichtungen.

2.2 Der genaue Umfang der Leistungen der von SIPGATE angebotenen Dienste ist jederzeit unter www.sipgate.de im Internet einsehbar.

2.3 SIPGATE ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von SIPGATE für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen, behördlichen Auflagen und anderen hoheitlichen Maßnahmen notwendig ist.

2.4. Soweit SIPGATE kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. SIPGATE ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

2.5. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen entbinden SIPGATE während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistung. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

2.6. Termine und Fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch SIPGATE verbindlich und nur, wenn der Kunde alle Mitwirkungshandlungen erfüllt und alle Voraussetzungen rechtzeitig getroffen hat.

3. Vertragslaufzeit,

Kündigung

3.1. Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrages durch SIPGATE oder mit der ersten Erfüllungshandlung von SIPGATE zustande.

3.2. Der Zugang des Kundenangebotes wird durch SIPGATE unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenantrages dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3.3. SIPGATE kann die Annahme des Kundenantrages generell ablehnen.

3.4 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind.

3.5. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis kalendertäglich mit sechs Tagen Frist kündbar.

3.6. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung dieser Frist gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, bei gleich bleibender Kündigungsfrist.

3.7. Wird während der Vertragslaufzeit eine Änderung der Dienste vereinbart, beginnt ab dem Zeitpunkt des Wechsels eine neue Mindestvertragslaufzeit, die der ursprünglich vereinbarten entspricht.

3.8. SIPGATE ist zur außerordentlichen Kündigung eines Dienstes berechtigt, wenn Dritte Verträge über zur Erbringung des jeweiligen Dienstes unbedingt nötige Vorprodukte gegenüber SIPGATE ohne Verschulden von SIPGATE kündigen.

3.9. SIPGATE hat ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht, wenn der Kunde wesentliche Vertragsverletzungen begeht und dieses Verhalten trotz Aufforderung durch SIPGATE nicht unverzüglich unterlässt beziehungsweise gegebenenfalls rückgängig macht. Davon umfasst ist die Nutzung der Dienste von SIPGATE in betrügerischer oder sonst strafrechtlich relevanter Absicht oder die Manipulation an von SIPGATE zur Verfügung gestellten technischen Geräten und Einrichtungen.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von SIPGATE nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.

4.2. Dem Kunden ist verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Patentrechte, etc.) zu verletzen, keine Dienste von SIPGATE zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten. Im Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist SIPGATE berechtigt, sämtliche Materialien und Daten, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu entfernen sowie sonstige Maßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen zu verhindern.

4.3. Der Kunde stellt SIPGATE von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten haben, soweit die Verletzung durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste verursacht wurde.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet, SIPGATE innerhalb eines Monats jede Änderung seines Namens sowie jede Änderung seiner Anschrift anzuzeigen.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich, SIPGATE jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von SIPGATE hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist SIPGATE berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

4.6. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Genehmigungen Dritter, die zur Nutzung der von SIPGATE erbrachten Dienstleistung erforderlich sind, einzuholen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

4.7. Der Kunde ist verpflichtet, alle Dienste von SIPGATE unterhalb einer einzigen bereitgestellten Kennung zu nutzen. Eine Nutzung oder Beantragung von zwei oder mehr Kennungen ist dem Kunden nicht gestattet.

4.8. Verstößt der Kunde gegen die in Ziff. 4.1. bis 4.7. genannten Pflichten, ist SIPGATE nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.

4.9. SIPGATE behält sich ausdrücklich vor, den Dienst des Kunden ohne Ankündigung abzuschalten, sofern erhebliche, nachhaltige Störungen am Netzwerk von SIPGATE drohen.

4.10. SIPGATE möchte seinen Kunden eine reibungslose Funktionsfähigkeit der angebotenen Leistungen gewährleisten. Zu diesem Zweck läßt der Kunde Wartungsfenster zu, in denen es möglicherweise zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Dienste kommen kann.

5. Nutzung durch Dritte

5.1. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der SIPGATE-Dienste durch Dritte entstanden sind.

5.2. SIPGATE weist darauf hin, dass sämtliche Daten ungeschützt und unverschlüsselt über das Internet Produkt des Kunden transportiert werden können. Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen zur Minimierung des Risikos des unberechtigten Zugangs Dritter zu seinen Rechnersystemen und Daten.

5.3. Der Kunde trägt das Kostenrisiko für sämtliche genutzten Dienste. Der Kunde verpflichtet sich, Maßnahmen zur Minimierung des Risikos des unberechtigten Zugangs Dritter zu seinen Rechnersystemen und Daten zu ergreifen und sich diesbezüglich in geeigneter Weise beraten zu lassen.

5.4. Besteht seitens des Kunden Grund zur Annahme, dass sich Dritte unberechtigt Zugang verschafft haben, informiert der Kunde SIPGATE unverzüglich durch schriftliche Mitteilung an sipgate GmbH Kundenbetreuung "SIPGATE" Gladbacher Str. 74 40219 Düsseldorf, oder per Fax an 0211-63555522. Während die Hauptverantwortlichkeit beim Kunden verbleibt, unterstützt SIPGATE den Kunden im Rahmen des Möglichen bei Ursachenforschung und Schadensminimierung. Im Rahmen der Unterstützung entstehender Aufwand bei SIPGATE wird dem Kunden zu einem angemessenen Preis berechnet.

6. Entgelte, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Leistungsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto von SIPGATE gutgeschrieben sein.

6.2. SIPGATE ist berechtigt, die Preise jederzeit nach Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu ändern. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

6.3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise Festpreise.

6.4. Im Verzugsfall ist SIPGATE berechtigt, gegenüber Kunden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

6.5. SIPGATE ist im Verzugsfall berechtigt, die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

6.6. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen SIPGATE an Dritte ist ausgeschlossen.

6.7. Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet SIPGATE 5,56 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

6.8. SIPGATE kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder eine vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder andere konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bestehen.

7. Haftung, Gewährleistung

7.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen SIPGATE ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.2. Sofern SIPGATE leicht fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3. Soweit die Haftung von SIPGATE ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SIPGATE. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt SIPGATE unbenommen.

7.4. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von SIPGATE auf zehn Millionen Euro je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

7.5. SIPGATE haftet nicht für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden in das Telekommunikationsnetz von SIPGATE, die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden entstanden sind. SIPGATE haftet ebenfalls nicht für Schäden aufgrund fehlerhafter, unsachgemäßer Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlichen Geräte oder Systemkomponenten durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte sowie für Schäden, die durch die fehlende Beachtung oder Einhaltung der in Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Produktinformationen vorgegebenen Hinweise und Bestimmungen entstanden sind.

7.6. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von SIPGATE liegenden Störung entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber SIPGATE. Bis zum Wegfall der Störung ist SIPGATE von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten befreit.

7.7. SIPGATE haftet nicht für Vermögensschäden, die durch eine Unterbrechung oder Störung des Dienstes entstanden sind.

8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

8.1. Gegen Ansprüche von SIPGATE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

8.2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unbestrittener Rechte aus diesem Vertrag und nur in Höhe des jeweils anteiligen Rechnungsbetrages zu.

9. Geheimhaltung, Datenschutz

9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Antragsdaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsleistungen erbringen (TDSV), gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

9.2. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Daten wie Verbindungs- und Entgeltdaten im Rahmen der BDSG und der TDSV gespeichert und mit Dritten ausgetauscht werden, sofern dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

9.3. Ausführliche Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten durch sipgate entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

10. Bonitätsprüfung

10.1. SIPGATE behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei ihrer Wahl Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und dieser Daten aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung zu melden. Der Kunde kann bei dem für ihn zuständigen Institut, dessen Name und Anschrift SIPGATE dem Kunden auf Anfrage mitteilt, Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

11. Schriftform

11.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.

11.2. Die Angestellten von SIPGATE sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht und das deutsche internationale Privatrecht sind ausgeschlossen.

12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

sipgate GmbH, Düsseldorf, den 30. Dezember 2003

 
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