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Pressemitteilung vom 28.07.2008 |
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sipgate erwirkt vorläufiges Verbot der iPhone-Werbung von T-Mobile
| - | Landgericht Hamburg verbietet bisherige iPhone-Werbung im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig | | - | Bezeichnung des Tarifes als "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" vorläufig unzulässig | | - | iPhone-Tarif "Complete" weder frei noch unbegrenzt |
Düsseldorf, 28. Juli 2008 - Im Streit mit T-Mobile hat sipgate beim Landgericht Hamburg
einen vorläufigen Sieg errungen. T-Mobile hatte speziell für das iPhone einen Tarif angeboten
und diesen als "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" beworben. Im
Kleingedruckten verbarg das Unternehmen jedoch erhebliche Einschränkungen. Das Landgericht
Hamburg folgte dem Antrag sipgates auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und verbot TMobile
unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro und bis zu 2 Jahren
Ordnungshaft, vorläufig, nämlich bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung des Streits mit
dieser Aussage im Internet zu werben.
Kern des Streites sind die nach Ansicht sipgates überraschenden und gravierenden
Einschränkungen, die T-Mobile vor dem iPhone-Interessenten versteckt. So ist unter anderem
die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sind so
genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff auf Firmendaten über das
Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem Angebot enthalten. Nach Ansicht von sipgate kann
daher von einem "freien" Internetzugang nicht die Rede sein.
Weitere für den Verbraucher überraschende und erhebliche Einschränkungen bestehen bei der
Nutzung der Datenflatrate. Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs
verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis
sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videostreams, gar nicht
oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar. Auch hier vertritt sipgate die Ansicht, dass eine
Bezeichnung des Angebotes als "unbegrenzte" Datenflatrate nur als irreführend zu bezeichnen
ist.
Weltweit fordern Verbraucherschützer und zahlreiche Internet-Unternehmen wie Google,
Amazon, Microsoft und YouTube die verbindliche Festschreibung der so genannten
Netzneutralität, dem Recht des Verbrauchers auf ungefilterte Internetzugänge. Ebenso wie
sipgate befürchten sie, dass einzelne Netzbetreiber bestimmte Internetangebote unzugänglich
oder kostenpflichtig machen könnten. Insbesondere, wenn diese in Konkurrenz zu Angeboten
eines Netzbetreibers stehen - wie im Falle von sipgate.
Thilo Salmon, Geschäftsführer des Düsseldorfer Internettelefonieanbieters sipgate, zeigte sich
erfreut über den Beschluss des Landgericht Hamburgs: "Wenn T-Mobile Wert darauf legt, die
eigenen Kunden bei der Nutzung des Internets zu behindern, so sollte das Unternehmen
zumindest Interessenten angemessen über diese erheblichen Einschränkungen aufklären. Ein
derartig beschränktes Angebot als 'frei' oder gar 'unbegrenzt' zu bezeichnen entspricht schlicht
nicht der Wahrheit." Für die Zukunft wünscht er sich einen fairen Umgang T-Mobiles mit den
eigenen Kunden. "Es ist schlicht nicht an T-Mobile für den Kunden zu entscheiden, wie er seinen
Internetzugang nutzt oder welche Webseiten er liest. Sollte sich hieraus ein Trend ergeben,
hoffe ich, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Kunden eingreifen wird", so Salmon.
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