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Pressemitteilung vom 10.09.2008 |
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sipgate: T-Mobile erwirkt einstweilige Verfügung gegen Werbung für iPhone VoIP-Client
Düsseldorf, 10. September 2008 - T-Mobile hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg eine
einstweilige Verfügung gegen die Werbung für die von sipgate angebotene VoIP-Software für
das iPhone erwirkt. sipgate sieht sich damit vorläufig nicht in der Lage, die Software zum
Download anzubieten, hat das Angebot von seiner Webseite entfernt und prüft weitere rechtliche
und tatsächliche Schritte. Das Oberlandesgericht Hamburg hat sipgate vor der Entscheidung
nicht angehört.
Praktisch zeitgleich hat das Landgericht Hamburg den Widerspruch von T-Mobile gegen das
von sipgate im Juli erwirkte einstweilige Verbot der iPhone-Werbung (Az. 315 O 360/08) vollumfänglich
zurückgewiesen. sipgate behauptet sich damit erfolgreich gegen die von T-Mobile
in der Gerichtsverhandlung am 20. August 2008 vorgelegten Argumente, wie aus dem nun veröffentlichten
Urteil hervorgeht. T-Mobile bleibt es demzufolge vorläufig - bis zur abschließenden
gerichtlichen Klärung des Streits - weiterhin untersagt, den iPhone-Tarif 'Complete' mit
'Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ zu bewerben.
"Dass T-Mobile seine erheblich beschränkten iPhone-Tarife als „Freier Internetzugang mit unbegrenzter
Datenflatrate“ vermarktet hat, ist irreführend", so Thilo Salmon, Geschäftsführer
der sipgate GmbH, ehemals indigo networks GmbH. "Wir sind zufrieden, dass das Landgericht
Hamburg diese Auffassung teilt."
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