Elektronische Signatur endlich überflüssig

Sascha
02.01.2012 4 0:47 min

Nun ist es auch schon wieder einige Tage her, dass wir die Umstellung vollzogen haben, aber hier nochmal kurz zur Info: Seit dem 21.09.2011 ist eine elektronische Signatur von Rechnungen für die Vorlage beim Finanzamt gesetzlich nicht mehr notwendig. Wohlklingend formuliert:

„Rückwirkend zum 01.07.2011 wird neben der qualifizierten elektronischen Signatur und EDIFACT noch ein weiteres technisches Verfahren, das zum Vorsteuerabzug berechtigt, akzeptiert: Jegliche Innerbetriebliche Kontrollverfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Dienstleistung schaffen können.“

Quelle

UPDATE: Die bisherige Praxis, die eine elektronische Archivierung der Rechnungen für einen Zeitraum von 10 Jahren vorsah, ist damit aufgehoben. Die bisherige Praxis, die eine elektronische Signatur von elektronischen Rechnungen zwingend vorsah, ist damit aufgehoben. Mehr Informationen zum Thema gibt es hier. Bei der Aufbewahrung hat sich leider nichts geändert: Elektronische Rechnungen sind grundsätzlich auch digital zu archivieren (ein Papierausdruck reicht nicht).

4 Kommentare


Tilo Sohnges:

Liebes Sipgate-Team –

Leider habt Ihr das wohl nicht so richtig verstanden. Die Alternative, von der Ihr sprecht, erfordert einen enormen Organisations- und Dokumentationsaufwand bei dem Rechnungsempfänger.

Schön, daß Ihr das alles auf die Kunden abwälzen wollt, danke!

Bleibt doch einfach bei der qualifizierten elektronischen Signatur. Dann reicht es, die Email aufzubewahren.

Übrigens hat sich an den Aufbewahrungsfristen nichts geändert.
Wie kommt Ihr darauf?

Ordentliche Recherche wär sicher hilfreich, und dann solltet Ihr das Konzept nochmal überdenken, oder mit einem Fachmann, nämlich einem Steuerberater, sprechen.

Dann werdet Ihr vielleicht nochmal Eure Meinung überdenken.

Euren Kunden kann ich nur davor warnen, daß der Vorsteuerabzug mit den Rechnungen so, wie sipgate sie verschickt, dann nicht möglich ist.

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Sascha:

Hallo!

Leider war der Text zu den Aufbewahrungspflichten tatsächlich etwas missverständlich. Vielen Dank für den freundlichen Hinweis! Das habe ich jetzt – nach Rücksprache mit unserem Steuerberater – geändert.

Beste Grüße!

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Georg:

Der Passus „Innerbetriebliche Kontrollverfahren“ ist sehr schwammig und unklar beschrieben. Wie sol das funktionieren

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digitale signatur erstellen:

Vielen Dank für diesen Artikel sehr interessant. Als Steve Jobs hat gesagt: „Innovation ist das, was macht den Unterschied zwischen Führer aus Anhänger.“

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