So lässt sich offener Internetzugang gewährleisten

Thilo
15.10.2012 0 2:57 min

Als Folge von zahlreichen Marktentwicklungen, die ein gezielt verbraucher- und wettbewerbsfeindliches Verhalten von Netzbetreibern aufzeigen, hat sipgate im Rahmen der EU-Anhörung zwei Regelungen vorgeschlagen, die den von der Kommissionen gesteckten Zielen

  • Zugang zu einem offenen Internet zu gewährleisten,
  • Innovation und Investitionen zu fördern und
  • Transparenz zu schaffen,

gerecht werden. sipgate hat zwei wesentliche Probleme im Markt ausgemacht, die unserer Ansicht nach regulatorischer Aufmerksamkeit bedürften:

1. Diskriminierung von Diensten oder Wettbewerbern

Hierzu zählen wir Ansätze, bei denen entweder bestimmte Arten von Daten gefiltert werden (P2P, VPN, etc.), oder bei denen gezielt Dienste von Wettbewerbern gesperrt oder gestört werden (VoIP, Messaging, etc. – beispielsweise bei T-Mobile und Vodafone in Deutschland).

Es zeichnet sich nach Meinung von sipgate nicht ab, dass der Markt ein geeignetes Instrument zur Regulierung dieser Einschränkungen darstellt, da viele Verbraucher

  • ihren Internetzugang im Rahmen eines Paketes kaufen, bei dem andere Aspekte im Vordergrund stehen,
  • ihren Internetzugang nicht immer selbst aussuchen können, sondern dies ein Arbeitgeber oder Haushaltsmitglied tut oder
  • sie andere Aspekten, wie zum Beispiel die Netzabdeckung bei Mobilfunknetzen, bei einer Kaufentscheidung grössere Bedeutung beimessen müssen,
  • etc.

Im Ergebnis ergibt sich daher nach Meinung von sipgate der Bedarf nach einer Regelung, die einerseits das berechtigte Interesse von Verbrauchern an einem offenen Internetzugang und andererseits das berechtige Internet von Netzbetreibern am Angebot von „Managed Services“ sicherstellt.

Eine solche Regelung, wie sich von sipgate vorgeschlagen wird, könnte wie folgt aussehen:

Immer wenn ein Netzanbieter im Rahmen von Produkten auch nur einen Teil des Internets für einen Verbraucher zugreifbar macht, muss er sicherstellten, dass Zugriff auf das gesamte Internet gewährleistet ist, ohne dass er negative Massnahmen, wie Sperren, Störungen, Drosselungen, Latenzen, etc. beifügt. Sofern dies gewährleistet ist, kann er beliebige Dienste bündeln, die er bevorzugt behandeln möchte. Ebenso steht es ihm frei, ausschliesslich „Managed Services“ anzubieten, wenn kein Teil des Internets im Rahmen eines Produktes erreichbar gemacht wird.

Eine solche Regelung bedarf sicherlich eine ausführlichen Diskussion und präziserer Diskussion, aber die erklärten Ziele wären auf diese Weise erreichbar.

2. Diskriminierung von Wettbewerbern durch Bepreisung

Erste Angebote dieser Dienste befinden sich bereits im Markt. So bietet T-Mobile mit den Produkten Spotify und MobileTV zwei Produkte, die zusammen mit einem Internetzugang angeboten werden, die beide aus Kundensicht über diesen Internetzugang von einer Reihe von Anbieter zu beziehen wären, aber aus Kundensicht zur wirtschaftlich vertretbaren Konditionen nur von T-Mobile bezogen werden können.

Diesem schlicht wettbewerbsfeindlichen Verhalten, dass in Konsequenz, den ohnehin schon kaum existierenden Markt für Internetdienste in Deutschland nachhaltig bedroht, liesse sich auf einfachste Weise begegnen:

Jede Datennutzung im Rahmen eines bereitgestellten Zugangs ist gleich zu bepreisen d.h. Daten, die im Rahmen eines offenen Internetzugangs und solche, die für „managed Services“ genutzt werden, sind gemeinsam abzurechnen. Die Bereitstellung von QoS-Konfigurationen und speziellem Transport ist zusätzlich, aber getrennt bei der Abrechnung auszuweisen.

Eine genauere Herleitung der Beweggründe für diese beiden Vorschläge sind unserer Eingabe zur Anhörung zum Offenen Internet zu entnehmen (EU-Public-Consultation-Open-Internet-sipgate).

Wir hoffen, dass dieser Beitrag die Diskussion anregt und zu einer nachhaltigen Regelung des Wettbewerbsverhältnis von Diensten und Netzbetreibern beiträgt.

 

Keine Kommentare


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert