Voraussetzungen für die Nutzung - Internetzugang
Um sipgate nutzen zu können, ist ein geeigneter Breitband-Internetanschluss notwendig, damit die erforderliche Bandbreite und die benötigte Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden können, um die Telekommunikationsverbindung in faktischer Echtzeit zu übermitteln. In der Regel entsprechen europäische DSL- oder Kabelnetzanschlüsse diesen Anforderungen. Weiterhin wird ein sipgate-taugliches VoIP-Endgerät oder eine entsprechende VoIP-Software benötigt. Folgende technische Bedingungen muss ein Internetzugang erfüllen, um für die Nutzung mit sipgate geeignet zu sein:
- Für die Nutzung muss für jeden benötigten Sprachkanal mindestens eine Bandbreite von 100 kbit/s (jeweils im Up- und Downstream) für die Dauer der Verbindung bereitstehen.
- Um eine Beeinträchtigung der Sprachqualität zu vermeiden, sollte der Internetzugang keinen Paketverlust von mehr als 0,1% oder eine Latenz von mehr als 200 ms aufweisen. Als Referenzpunkt für Messungen bezüglich der Latenz gilt sipgate.de.
- Ferner müssen auf der Internetverbindung alle Ports verfügbar sein. Internetverbindungen, die durch vorgeschaltete Geräte (Router, Firewalls etc.) nicht alle Ports zur Verfügung stellen, gelten nicht als geeignete Internetverbindungen. Vorgeschaltete Geräte (z.B. Firewalls, Router oder WLAN-Router u.a.) müssen so konfiguriert sein, dass sie die Nutzung von sipgate gestatten.
sipgate GmbH, Düsseldorf, den 01. September 2013
Hinweise zum Absetzen von Notrufen
- Die Notrufnummern 110 und 112 können über sipgate erreicht werden. Diese sind für Ihre hinterlegte Adresse aktiviert (siehe in sipgate Account ,Einstellungen/Persönliche Daten’).
- Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre persönlichen Angaben stimmen und ändern Sie diese falls notwendig.
- Nur wenn Name und Adresse im Zeitpunkt des Absetzens eines Notrufes korrekt sind, kann eine einwandfreie Notruf-Funktionalität, insbesondere die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Feuerwehr- oder Polizeidienststelle, gewährleistet werden.
- Nutzen Sie sipgate von einem anderen Ort, als der hinterlegten Adresse (nomadische Nutzung), ist eine Notrufversorgung gar nicht oder nur dann möglich, wenn Sie der Notrufzentrale Ihren Standort und Ihren Namen mitteilen können.
- Sogenannte “Röchelanrufe” sind nicht möglich.
- Bitte achten Sie darauf, dass bei diesen Nummern keine Vorwahl mitgewählt werden darf.
- Es dürfen also Voraussetzungen für die Nutzung – Internetzugang 1 auch keine Dialplans zur automatischen Vorwahlerweiterung aktiv sein.
Achtung: Testanrufe bei Polizei und Feuerwehr stören den geregelten Betrieb des Notrufs und sind ausdrücklich untersagt! Schäden durch eine unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung der Notruffunktion werden nicht ersetzt. Sollten sipgate Schäden durch den Missbrauch der Notruffunktion entstehen, werden diese den Kunden in Rechnung gestellt.
sipgate GmbH, Düsseldorf, den 01. September 2013