Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate basic und plus
Die sipgate GmbH Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf, registriert beim AG Düsseldorf HRB 39841, bietet auf Basis der Voraussetzungen für die Nutzung - Internetzugang, der Leistungsbeschreibungen sipgate und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate VoIP-Produkte als sipgate an.
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate sind – neben den folgenden Regelungen – die Voraussetzungen für die Nutzung – Internetzugang sowie die Leistungsbeschreibungen sipgate. Kunden haben die Möglichkeit, von diesen Informationen unter www.sipgate.de/basic/agb Kenntnis zu nehmen.
Im Falle des Abschlusses des Vertrages bei einem Vertriebspartner von sipgate werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate (im Folgenden: sipgate AGB) dem Kunden vor Vertragsschluss in Papierform ausgehändigt.
Der Kunde bestätigt den Erhalt der AGB in diesem Fall durch seine Unterschrift in einem separierten und mit deutlichen Hinweisen versehenen Unterschriftenfeld auf dem Vertragsformular.
Inhaltsverzeichnis
1. Vertragsschluss und -beendigung
1.1. Vertragsschluss
1.2. ordentliche Kündigung
1.3. außerordentliche Kündigung
1.4. sipgate Guthaben bei Vertragsende
1.4. sipgate Guthaben bei Vertragsende
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
3. Verbindungsentgelte
4. Abrechnung und Zahlung
4.1. Abrechnungsmethoden
4.2. Zahlverfahren
4.3. Form der Rechnung
4.4. Fälligkeit, Einwendungen und Verzug
5. Datenschutz
6. Haftung
7. Bonitätsprüfung
7.1. Verbraucher
7.2. Unternehmer
8. Änderungen von Entgelten und AGB
9. Widerrufsrecht bei Online-Abschluss des Vertrages
10. Schlichtungsverfahren
11. Wartungs- und Entstördienst
12. Schlussbestimmungen
13. Kundeninformationen nach dem TKG 2012
1.2. ordentliche Kündigung
1. Vertragsschluss und -beendigung
1.1. Vertragsschluss
1.1.1. Der Vertrag über die Nutzung von VoIP-Leistungen kommt zu Stande, wenn sipgate den Auftrag des Kunden zur Erbringung der Dienstleistungen annimmt. Die Annahme gilt zehn Kalendertage nach Zugang des Kundenauftrages als durch sipgate erklärt, soweit der sipgate Anschluss und der sipgate Account zu diesem Zeitpunkt freigeschaltet und aktiviert worden sind. Der Kunde ist 30 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden.
1.1.2. Die Einzelheiten bezüglich der Vertragslaufzeit ergeben sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen sipgate. Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.
1.2. ordentliche Kündigung
1.2.1. Die Einzelheiten bezüglich der Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen sipgate. Ist dort nichts anderes bestimmt, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Vertragsmonatsende gekündigt werden.
1.2.2. Kündigungen müssen per E-Mail von der im sipgate Account hinterlegten E-Mail Adresse oder in Schriftform (Brief oder Fax) erfolgen. sipgate ist in Zweifelsfällen berechtigt einen Nachweis der Identität/Legitimität des Kündigenden zu verlangen.
1.3. außerordentliche Kündigung
1.3.1. sipgate behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es sipgate nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:
- unter falschem Namen oder falscher Identität einen sipgate Account anlegt und/oder
- den sipgate Account bzw. VoIP-Anschluss, die Verbindung oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt und/oder
- wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.
1.3.2. Darüber hinaus steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass sipgate ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.
1.4. sipgate Guthaben bei Vertragsende
1.4.1. Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung über ein Guthaben auf seinem sipgate Account, verpflichtet sich sipgate, dieses dem Kunden nach entsprechender Anforderung zu erstatten. Die Anforderung hat der Kunde schriftlich unter Angabe seiner SIP-ID, seiner Rufnummer sowie eines Bank- oder Kreditkartenkontos. Die Erstattung durch sipgate erfolgt im Wege einer Gutschrift auf das angegebenen Bank- bzw. Kreditkartenkonto des Kunden.
Für Anträge auf Erstattung ist das Formular unter http://www.sipgate.de/downloads/docs/Kuendigung_und_Guthaben.pdf zu verwenden. Sollte die angegebene Konto- bzw. Kreditkartendaten noch nicht für eine Guthabenaufladung mit dem betroffenen Anschluss verwendet worden sein, ist sipgate berechtigt einen Identitätsnachweis zu verlangen (bei Privatkunden z.B. Kopie des Personalausweises und bei Geschäftskunden Kopie der Gewerbeanmeldung oder des HR-Auszugs).
Ist der Kunde Unternehmer ist sipgate berechtigt, die durch die Rückerstattung entstehenden Kosten im Wege einer Bearbeitungspauschale von € 5,90 inkl. MwSt. mit dem zum Vertragsende bestehenden Guthaben aufzurechnen.
1.4.2. Eine anderweitige Erstattung des sipgate Guthabens ist ausgeschlossen.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde muss über einen für die Nutzung mit sipgate geeigneten Internetzugang verfügen (siehe Voraussetzungen für die Nutzung - Internetzugang). Ist dies nicht der Fall, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unberührt. Der Wirksamkeit eines Vertragschlusses steht das Vorliegen eines Internetanschlusses nicht entgegen.
2.2. Der Kunde hat die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines sipgate Anschlusses durch Dritte zu treffen.
2.3. sipgate wickelt wesentliche (auch vertragsrelevante) Kommunikationsprozesse via E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der sipgate Anmeldung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese regelmäßig abzurufen sowie sipgate über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.
2.4. Sollten sich Änderungen ergeben, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sipgate betreffen, so ist sipgate hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Informationspflicht erstreckt sich insbesondere auf folgende Punkte:
- Wechsel des Wohnsitzes des Kunden (unter anderem notwendig für die korrekte Lokalisierung von Notrufen). Weitere Informationen unter: Hinweise zum Absetzen von Notrufen,
- Wechsel der E-Mail-Adresse des Kunden und
- bei Zahlungen im POSTPAY-Verfahren die Bankverbindung und Kreditkarteninformationen.
sipgate ist berechtigt bei Änderungsbegehren, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis, einen Nachweis der Identität/Legitimität zu verlangen.
2.5. Der Kunde darf die Verbindungen zu sipgate nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Telekommunikations-) Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von sipgate angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen.
2.6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von sipgate zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
2.7. Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu seinem sipgate Account und Zugangsdaten zum VoIP-Service von sipgate ("SIP-ID", "SIP-Passwort") vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.
2.8. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Rufnummer gegebenenfalls an einen anderen als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber übertragen wird.
2.9. Sofern ein Missbrauch durch den Kunden gegeben ist und der Kunde den Missbrauch trotz Aufforderung durch sipgate nicht innerhalb angemessener Frist einstellt, ist sipgate berechtigt, eine Sperrung seines sipgate Anschlusses vorzunehmen.
3. Verbindungsentgelte
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat. Dies gilt auch für die unbefugte oder befugte Nutzung durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Die Vergütungsverpflichtung entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.
3.2. Die Entgelte für den VoIP-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei jedem einzelnen Verbindungsbeginn gültigen Preisliste für das vom Kunden gewählte Produkt laut Leistungsbeschreibung. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit online unter www.sipgate.de/basic/produkte einsehbar.
4. Abrechnung und Zahlung
4.1. Abrechnungsmethoden
sipgate unterscheidet drei verschiedene Abrechnungsmethoden: PREPAY, AUTOPREPAY und POSTPAY.
4.1.1. PREPAY-Methode: In diesem Verfahren zahlt der Kunde zuerst einen von ihm der Höhe nach zu bestimmenden Betrag an sipgate (sipgate Guthaben) und kann erst nach Zahlungseingang kostenpflichtige sipgate Produkte entsprechend seinem sipgate Guthaben nutzen. Mögliche Zahlverfahren sind Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte. Nicht verbrauchtes sipgate Guthaben verfällt nicht.
4.1.2. AUTOPREPAY-Methode: AUTOPREPAY ist identisch mit der PREPAY-Methode, außer dass das sipgate Guthaben des Kunden bei Unterschreitung eines Mindestbetrages automatisch wieder aufgeladen wird. Mögliche Zahlverfahren für AUTOPREPAY sind Lastschrift und Kreditkarte. Nicht verbrauchtes sipgate Guthaben verfällt nicht.
4.1.3. POSTPAY-Methode: sipgate behält sich vor, dem Kunden anzubieten, erst nach Leistungserbringung durch sipgate auf eine entsprechende Rechnung zu zahlen.
4.2. Zahlverfahren
4.2.1. sipgate bietet - je nach Produkt - neben Überweisungen auch Lastschrift- und Kreditkartenzahlungen an, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Eine Teilnahme an der AUTOPREPAY- oder an der POSTPAY-Methode ist allerdings nur möglich, wenn der Kunde seine Einwilligung zu wiederkehrenden Lastschrift- oder Kreditkartenzahlungen erteilt. Die Einwilligung hat der Kunde schriftlich oder per E-Mail gegenüber sipgate zu erklären.
4.2.2. Im Falle von periodischer Rechnungslegung mit variierenden Rechnungsbeträgen erfolgt die Abbuchung vom Konto des Kunden frühestens sechs Werktage nach Zugang der Rechnung.
4.2.3. Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift gilt zunächst die Annahme, dass der Kunde die Zurückweisung zu vertreten hat. Aus diesem Grunde ist sipgate berechtigt, dem Kunden die für die Bearbeitung entstehenden Kosten z.B. für Bankentgelte (in Höhe von € 9,80 inkl. MwSt.) pauschal in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, derartige Kosten seien sipgate überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale. Hierauf weist sipgate in einer Mitteilung über die Rücklastschrift ausdrücklich hin.
4.2.4. Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer oder einen vergleichbaren, eindeutigen Buchungscode von sipgate) bei der Zahlung angegeben hat. Dies gilt entsprechend für Zahlungen Dritter.
4.3. Form der Rechnung
4.3.1. sipgate erteilt Rechnungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer „Papierrechnung“ ist nicht möglich.
4.3.2. Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung von sipgate mit der Übermittlung seiner Rechnungen per E-Mail einverstanden und wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet nicht gewährleistet werden kann. sipgate Rechnungen enthalten aus diesem Grund keinen Einzelverbindungsnachweis.
4.4 Fälligkeit, Einwendungen und Verzug
4.4.1. Forderungen für laufende Verträge, die in monatlichen Abständen (oder in sonstigen regelmäßigen Abständen) entstehen, sind jeweils am 1. Tag eines jeden Monat (bzw. der Periode) fällig, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Abweichendes geregelt wird. Soweit Forderungen nicht in regelmäßigen Abständen entstehen, werden diese mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
4.4.2. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.4.3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlt. Hierauf weist sipgate auf jeder Rechnung hin.
4.4.4. Kommt der Kunde in Verzug, ist sipgate nach Maßgabe des § 45k TKG berechtigt, die Leistung zu sperren.
4.4.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und kommt er in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, werden acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz berechnet. sipgate behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten) geltend zu machen.
4.4.6. sipgate ist nach Ablauf von acht Wochen nach Rechnungszugang berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gemäß Ziffer 4.4.2. dieser AGB nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber sipgate verlangt. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung ist deshalb nur möglich, wenn die Verbindungsdaten des Kunden vollständig gespeichert werden.
4.4.7. Gegen Forderungen von sipgate kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5. Datenschutz
5.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
5.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist. Erforderlich ist dies zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).
5.3. sipgate wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
5.4. Ausführliche Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten durch sipgate entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
6. Haftung
6.1. Für Vermögensschäden haftet sipgate höchstens bis zu einem Betrag von € 12.500,00 je Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf € 10 Millionen je einheitliche Handlung oder je einheitliches schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
6.2. Eine Haftung für Folgekosten durch Notrufe außerhalb des angegebenen Wohn- oder Firmensitzes ist ausgeschlossen.
6.3. Im Übrigen haftet sipgate nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
6.4. Die Haftung von sipgate für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6.5. Soweit die Haftung von sipgate wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sipgate.
6.6. Die Leistungsverpflichtung von sipgate gilt nur dann, wenn sipgate selbst vertragsgemäß und fristgerecht mit entsprechenden Vorleistungen beliefert wurde und keine diesbezüglichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Im Falle von Leistungsstörungen durch höhere Gewalt wird sipgate in jedem Falle von der Leistungspflicht befreit.
7. Bonitätsprüfungen
sipgate behält sich vor, unter folgenden Voraussetzungen Bonitätsprüfungen durchzuführen. 7.1. Verbraucher
Ist ein Kunde von sipgate Verbraucher (§ 13 BGB) und mindestens 18 Jahre alt, gilt folgendes:
7.1. Verbraucher
7.1.1. sipgate ist berechtigt, der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, die Bestandsdaten des Kunden zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bzw zur Überprüfung der Identität des Kunden zu übermitteln und zu diesem Zweck Auskünfte einzuholen.
7.1.2. sipgate ist ferner berechtigt, der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßem Verhaltens (z.B. Forderungsbetrug nach Kündigung, Kartenmissbrauch) zu übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
7.1.3. Die SCHUFA speichert Daten und übermittelt diese an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
7.1.4. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Das Merkblatt ist bei der SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover zu beziehen.
7.2. Unternehmer
Ist ein Kunde von sipgate Unternehmer (§ 14 BGB), gilt folgendes:
7.2.1. sipgate arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Willigt der Kunde ein, so kann sipgate bei diesen Unternehmen Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Vertragsbeziehung übermitteln und es können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. sipgate kann den Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften darüber hinaus auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden.
7.2.2. Diese Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.
7.2.3. Auf Anfrage benennt sipgate dem Kunden die Anschriften der Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind.
8. Änderungen von Entgelten und AGB
8.1. sipgate ist berechtigt, Entgelte unter der Bedingung zu erhöhen, dass sipgate dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
8.2. Sofern es sich jedoch um anderweitige Entgeltänderungen handelt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
8.3. Ist der Kunde Unternehmer (i.S.d. §14 BGB), ist sipgate nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Dies gilt insbesondere, soweit sich die Einkaufspreise von sipgate ändern.
8.4. sipgate ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass sipgate dies dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
8.5. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist sipgate berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.
9. Widerrufsrecht bei Online-Abschluss des Vertrages
Wenn der Kunde Verbraucher (i.S.d. § 13 BGB) ist, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise:
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
sipgate GmbH, Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf oder
per E-Mail an support@support.sipgate.de oder
per Fax an +49 (0)211 58005400.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Hinweis: Wenn der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, besteht kein Widerrufsrecht.
10. Schlichtungsverfahren
10.1. Kunden im Streit mit sipgate über die Erfüllung einer in den § 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehenen Verpflichtungen ihm gegenüber, können bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
10.2. Die Einzelheiten über das Schlichtungsverfahren regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht.
11. Wartungs- und Entstördienst
sipgate bietet seinen Kunden in der Zeit von montags bis freitags in der Zeit von 09.00 bis 18.00 Uhr die Möglichkeit über sein Kundenzentrum unter E-Mail-Adresse support@support.sipgate.de Störungen zu melden.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn sipgate ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
12.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von sipgate auf einen Dritten übertragen.
12.3. Die Nutzung von sipgate auf dem Hoheitsgebiet oder durch Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist ausgeschlossen.
12.4. Die Nutzung von sipgate ist in denjenigen Ländern ausgeschlossen, in denen die Nutzung der Leistung von sipgate nicht gestattet ist.
12.5. Zwischen dem Kunden und sipgate kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.
12.6. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist.
13. Kundeninformationen nach dem TKG 2012
13.1. Notruf
Die Notrufnummern 110 und 112 können über sipgate erreicht werden. Diese sind für Ihre hinterlegte Adresse aktiviert (siehe in sipgate Account‚ Einstellungen/Persönliche Daten‘). Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre persönlichen Angaben stimmen und ändern Sie diese, falls notwendig.
Nur wenn Name und Adresse im Zeitpunkt des Absetzens eines Notrufes korrekt sind, kann eine einwandfreie Notruf-Funktionalität, insbesondere die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Feuerwehr- oder Polizeidienststelle, gewährleistet werden. Nutzen Sie sipgate von einem anderen Ort, als der hinterlegten Adresse (nomadische Nutzung), ist eine Notrufversorgung gar nicht oder nur dann möglich, wenn Sie der Notrufzentrale Ihren Standort und Ihren Namen mitteilen können. Sogenannte "Röchelanrufe" sind nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass bei diesen Nummern keine Vorwahl mitgewählt werden darf. Es dürfen also auch keine Dialplans zur automatischen Vorwahlerweiterung aktiv sein.
13.2. Schlichtungsverfahren
Kommt es zwischen dem Kunden und der sipgate zum Streit darüber, ob sipgate eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Bedingungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung dieser Netze oder Dienste bezieht, kann der Kunde bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
13.3. Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
Der Kunde kann jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen oder ändern zu lassen.
13.4. Sicherheit oder Integrität der Telefonie- und Datenverarbeitungssyteme
sipgate legt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen großen Wert auf die Themen Sicherheit und Integrität ihrer Systeme und Daten und eine korrekte Funktionsweise von eingesetzten Systemen. Die Infrastruktur der sipgate wird immer auf dem aktuellem Stand der Technik gehalten und erfüllt die jeweils aktuellen technischen Richtlinien und gültigen Standards. Bei Verletzungen oder aufgedeckten Schwachstellen werden umgehend Maßnahmen zur Unterbindung und zukünftigen Verhinderung ergriffen. Dies gilt insbesondere sowohl für potentielle Angriffe auf das Netz der sipgate als auch für die vorgeschlagenen und umgesetzten Schutzmaßnahmen. sipgate verfügt über ein Sicherheitskonzept, das von der Bundesnetzagentur abgenommen wurde.
sipgate hat zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um Sicherheits- oder Integritätsverletzungen sowie Bedrohungen und Schwachstellen verhindern und darauf frühzeitig reagieren zu können.
Beispiele für solche Maßnahmen sind:
- sipgate überprüft die eingesetzten technischen Geräte regelmäßig auf mögliche Sicherheitsschwachstellen, um mögliche Bedrohungen oder Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.
- sipgate informiert sich laufend über veröffentlichte Sicherheitsschwachstellen.
- sipgate überwacht und wartet regelmäßig die eingesetzten technischen Geräte und hat ein automatisches Monitoring für die wesentlichen Systeme rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr und kann so auf akute Sicherheits- oder Integritätsverletzungen jederzeit rasch reagieren.
- sipgate betreibt ein eigenes Network Operation Center, welches u. a. die wesentlichen Netzplattformen und -systeme überwacht.
- sipgate setzt die aktuellen technischen Richtlinien und Standards um, die daraufhin abzielen, technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität umzusetzen, d. h. u. a. korrupte Daten als solche erkennen zu können und ggf. eine erneute Datenübertragung durchzuführen.
- sipgate informiert die betroffenen Kunden über eine Verletzung der Sicherheit oder Integrität.
- sipgate hat ein Notfallkonzept umgesetzt und integriert. Werden bei sipgate Schwachstellen in welcher Form auch immer erkannt, werden diese umgehend abgestellt.
13.4. Sperrung bestimmter Rufnummernbereiche
Die nationalen Rufnummerngassen 0137, 0138, 01212, 0181, 0185, 0188, 032, 0900 sowie 118xx sind gesperrt. Eine individuelle Sperrung bestimmter nationaler, internationaler Rufnnumern und Rufnummerngassen sowie bestimmter Sonderrufnummern ist nicht möglich.
13.5. Die Nutzung des Call by Call- und Preselection-Dienstes der netzquadrat Gesellschaft für Telekommunikation mbH (01064) ist möglich. Weitere Call by Call- und Preselection-Dienste sind derzeit nicht verfügbar.
sipgate GmbH, Düsseldorf, den 8. Novemer 2012