AGB Partnerprogramm

Aktualisiert am 17. September 2024

AGB Partnerprogramm (PDF, 164 kB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des sipgate Partnerprogramm

 

1. Vertragspartner

2. Teilnahme am sipgate Partnerprogramm

3. Vertragsgegenstand

4. Kundengewinnung

5. Affiliate Partner

6. Zertifizierter Partner

7. Individueller sipgate Link, Werbemittel

8. sipgate Weboberfläche

9. Vermittlung eines Kunden

10. Provision

11. Rechnung, Umsatzsteuer

12. Fälligkeit und Auszahlung der Provision / Ende der Provisionspflicht

13. Datenschutz

14. Haftung und Freistellung

15. Laufzeit und Kündigung

16. Benachrichtigungen

17. Sonstiges

 

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die sipgate GmbH (im Folgenden sipgate genannt), Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 39841) und der Kunde (im Folgenden auch sipgate Partner genannt).

 

2. Teilnahme am sipgate Partnerprogramm

2.1. Um sipgate Partner zu werden, müssen Sie sipgate Kunde sein. Als solcher geben Sie gegenüber sipgate zunächst ein verbindliches Angebot für die Aufnahme in das sipgate Partnerprogramm ab. Dies geschieht durch das Markieren der Checkbox „Akzeptieren der AGB Partnerprogramm“ und das Versenden der Erklärung.

2.2. Die Pflichtangaben in der Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG) werden auf Grundlage der Angaben des sipgate Partners in seinem sipgate Account in die Rechnung aufgenommen. Der sipgate Partner ist verpflichtet, diese Angaben auf dem aktuellen Stand zu halten. sipgate ist nicht verpflichtet von diesen Angaben abweichende Rechnungen zu erstellen.

2.3. Mitarbeiter der sipgate GmbH oder eines verbundenen Unternehmens sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.

2.4. Es ist dem sipgate Partner verboten, Provisionsabreden mit dem vermittelten Kunden abzuschließen.

 

3. Vertragsgegenstand

3.1. Als sipgate Partner unterstützen Sie sipgate bei der Gewinnung von Kunden für bestimmte sipgate Produkte und Dienstleistungen. Als zertifizierter sipgate Partner übernehmen Sie weiterhin die gesamte Betreuung der von Ihnen geworbenen Kunden. Durch die Teilnahme am sipgate Partnerprogramm wird keine Verpflichtung des sipgate Partners begründet, für sipgate tätig zu werden. Es steht dem sipgate Partner frei, zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er tätig wird.

3.2. Der sipgate Partner kann alle sipgate team- und sipgate trunking-Verträge vermitteln, die über die Webseiten https://www.sipgatetrunking.de und https://www.sipgateteam.de abzuschließen sind.

sipgate ist berechtigt, die Anzahl und die Art der Produkte, die Gegenstand der Vermittlung sein können, jederzeit zu ändern. sipgate wird den sipgate Partner über sämtliche Änderungen benachrichtigen.

3.3. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über einen individualisierten Link, der dem sipgate Partner von sipgate zur Verfügung gestellt wird und der auf die Startseite https://www.sipgateteam.de bzw. https://www.sipgatetrunking.de verweist. Vermittlungen, die über diesen Link erfolgen, werden automatisch dem sipgate Partner zugeordnet.

Die Vermittlung wird dem sipgate Partner also nur zugeordnet, wenn der Neukunde über den, für den sipgate Partner individualisierten Link auf den sipgate Webauftritt (https://www.sipgatetrunking.de oder www.sipgateteam.de) gelangt und einen Vertrag schließt.

Andere Formen der Vermittlung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages!

Der sipgate Partner kann diesen Link nach Maßgabe der Nr. 4 einsetzen (z.B. auf seiner Website, in Newslettern).

3.4. Der sipgate Partner ist damit einverstanden, dass sipgate ihm alle relevanten Informationen über das sipgate Partnerprogramm und sipgate Partnerprodukte per E-Mail zusendet.

3.5. Der sipgate Partner wird durch den Abschluss dieses Vertrages weder Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Beauftragter oder Erfüllungsgehilfe der sipgate und/oder eines mit sipgate verbundenen Unternehmens. Mit dem Abschluss des Vertrages erfolgt keine Erteilung einer Vollmacht an den sipgate Partner.

 

4. Kundengewinnung

4.1. Der Partner kann sich nicht selbst als Kunden vermitteln. Auch nahe stehende Personen (z.B. Familienmitglieder, Mitbewohner oder auch verbundene Unternehmen) kann der sipgate Partner nicht als Kunden vermitteln.

4.2. Bei der Kundengewinnung wird der sipgate Partner:

a) keine Telefonanrufe, E-Mails, SMS oder sonstige elektronische Kommunikation zu Werbezwecken ohne Einwilligung des Empfängers vornehmen/vornehmen lassen,

b) den Beworbenen in keiner Weise zum Vertragsabschluss nötigen und keine privaten Vertrauensverhältnisse ausnutzen, den Beworbenen vor allem in keiner Form unter Druck setzen oder in der Willensentschließung beeinträchtigen,

c) sachlich richtig beraten, insbesondere keine unrichtigen, unvollständigen oder einseitigen Produktinformationen verwenden,

d) den Beworbenen über bestehende Widerrufsrechte informieren,

e) klar zum Ausdruck bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für die sipgate GmbH und/oder einem mit der sipgate verbundenen Unternehmen tätig ist,

f) bei der Werbung für sipgate Produkte keine Rechte Dritter verletzen und die sipgate Produkte insbesondere auch nicht in einem gegen die guten Sitten verstoßender Weise bewerben.

4.3. Der sipgate Partner wird sich bei allen Vermittlungsversuchen so verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen, der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen der sipgate beeinträchtigt werden könnte.

4.4. Das Versenden von E-Mails und Newslettern mit dem Absender sipgate ist nicht gestattet. Ebenso wenig ist es gestattet Marken- und Produktnamen der sipgate GmbH als Keywords im Suchmaschinen-Marketing einzusetzen.

4.5. Im Übrigen wird der sipgate Partner alle geltenden Rechtsvorschriften beachten.

4.6. Der sipgate Partner ist nicht zum Inkasso und nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der sipgate berechtigt. Er ist nicht befugt, für die sipgate GmbH Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

 

5. Affiliate Partner

Affiliate Partner sind solche sipgate Partner, die nicht als sipgate Partner zertifiziert sind.

 

6. Zertifizierte Partner

6.1. sipgate Partner haben die Möglichkeit, ein von sipgate angebotenes Zertifizierungsprogramm zu durchlaufen. Mit erfolgreichem Abschluss dieses Programms darf sich der sipgate Partner zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren “zertifizierter sipgate Partner” nennen. Der Zertifizierungsstatus des Partners verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Zertifizierungsstatus wird dem Partner durch sipgate aberkannt.

sipgate stellt zertifizierten sipgate Partnern ein Partner-Siegel zur Einbindung auf der Website des Partners zur Verfügung.

6.2. Der zertifizierte sipgate Partner übernimmt für von ihm gewonnene Kunden den gesamten üblicherweise anfallenden Support, insbesondere die umfassende Beratung des Kunden vor, während und nach dem Vertragsschluss, die Unterstützung des Kunden bei der Installation und Einrichtung der gebuchten sipgate Produkte, die Fehlersuche im Falle einer Fehlfunktion. Dies gilt nicht im Falle von Störungen oder Ausfällen des Netzes, in diesen und vergleichbaren Fällen steht dem Kunden die Support-Hotline der sipgate zur Verfügung.

Zu diesem Zweck steht der sipgate Partner mit den von ihm geworbenen Kunden fortlaufend in Kontakt. Wie dieser Kontakt hergestellt wird, liegt im Ermessen des sipgate Partners und seiner jeweiligen Kunden. Es gelten die Vorgaben aus Nr. 4.2.. Der sipgate Partner stellt mindestens einmal im Jahr fest, ob die von ihm geworbenen Kunden bedarfsgerecht beraten sind. Zu diesem Zweck führt der sipgate Partner mindestens einmal im Kalenderjahr ein Beratungsgespräch mit jedem der von ihm geworbenen Kunden.

 

7. Individueller sipgate Link, Werbemittel

7.1. sipgate stellt dem sipgate Partner den oben genannten individuellen Link zu Verfügung, der auf die Produkt-Startseite www.sipgateteam.de und https://www.sipgatetrunking.de verweist.

Zudem werden dem sipgate Partner grafische Werbemittel im Partnerprogramm-Account angeboten.

7.2. Eine Verwendung von sipgate Unterlagen zu anderen Zwecken als zur Kundengewinnung nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen sowie die sonstige Benutzung von Firma, Marken, Logos oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen der sipgate und/oder eines verbundenen Unternehmens ist untersagt.

7.3. Falls der sipgate Partnervertrag beendet wird, hat der sipgate Partner sämtliche, sich noch in seinem Besitz befindlichen sipgate Unterlagen unverzüglich zu vernichten/zu löschen oder auf Verlangen der sipgate herauszugeben.

 

8. sipgate Weboberfläche

Der sipgate Partner hat als Kunde von sipgate Zugang zu einer passwortgeschützten Weboberfläche.

Über diese Weboberfläche hat der Kunde im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von sipgate Zugriff auf eine anonymisierte Aufstellung der von ihm vermittelten provisionspflichtigen Verträge.

sipgate behält sich das Recht vor, jederzeit die Funktionalitäten des sipgate Partnerprogramms zu ändern.

 

9. Vermittlung eines Kunden

9.1. Voraussetzung für die Entstehung eines Provisionsanspruches ist zunächst der Abschluss eines unter Nr. 3.2 genannten sipgate Vertrages, infolge einer „Vermittlung“ durch den sipgate Partner, im Falle zertifizierter Partner im Sinne der Nr. 6 weiterhin die fortlaufende Betreuung der jeweiligen Kunden durch den sipgate Partner im Sinne der Nr. 6.

Eine „Vermittlung“ kann ausschließlich über den dem sipgate Partner zur Verfügung gestellten Link erfolgen. D.h. eine „Vermittlung“ in diesem Sinne liegt nur dann vor, wenn

  • ein sipgate Neukunde über den Link des sipgate Partners auf den sipgate Internetauftritt (https://www.sipgatetrunking.de bzw. www.sipgateteam.de) gelangt ist (in diesem Fall wird ein Cookie beim Neukunden gesetzt, der diesen Vorgang speichert) und

  • eine Registrierung des Neukunden erfolgt, solange der erwähnte Cookie den Vorgang noch speichert und

  • ein oder mehrere unter Nr. 3.2 genannten sipgate Vertrag/Verträge unter dieser Registrierung geschlossen wird.

Voraussetzung für eine Vermittlung in diesem Sinne ist damit auch, dass der Cookie bei dem Neukunden zum Zeitpunkt der Anmeldung noch gespeichert ist! Wenn bei dem Neukunden mehrere dieser Cookies von verschiedenen Partnern gespeichert sind, wird der neueste berücksichtigt!

9.2. Die Anmeldung des Neukunden selbst führt noch nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruchs. Die Entstehung des Provisionsanspruchs infolge der Vermittlung nach Nr. 9.1 ist in Nr. 10 geregelt.

 

10. Provision

10.1. Der sipgate Affiliate Partner nach Nr. 5 erhält für gewonnene Kunden (vgl. Nr. 9) auf die vom Kunden verbrauchten Grundgebühren zzgl. sämtlicher Telefongebühren (d.h. alle Abladungen von einem positiven Kundenguthaben, nicht alle getätigten Aufladungen) eine wiederkehrende Vermittlungsprovision von 5 % (fünf Prozent) für den in Nr. 12 geregelten Zeitraum.

10.2. Der zertifizierte sipgate Partner nach Nr. 6 erhält für gewonnen Kunden (vgl. Nr. 9) und die Erfüllung der in Nr. 6 niedergelegten Pflichten eine wiederkehrende Vermittlungsprovision von 10% (zehn Prozent) auf die vom Kunden verbrauchten Grundgebühren zzgl. sämtlicher Telefongebühren (d.h. alle Abladungen von einem positiven Kundenguthaben, nicht alle getätigten Aufladungen) für den in Nr. 12 geregelten Zeitraum.

10.3. Bemessungsgrundlage für die Provision sind die laufenden monatlichen Netto-Telefonkosten (Abladungen vom Kundenguthaben), die im Rahmen des von dem sipgate Partner vermittelten Vertrages von dem positiven Kundenguthaben abgezogen werden. Von sipgate an den Kunden gewährte Gutschriften sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage.

Voraussetzung für die Provision ist die Verrechnung von Kosten mit dem positiven Kundenguthaben des vermittelten Kunden. Vermindert sich das positive Kundenguthaben rückwirkend (z.b. infolge einer Rücklastschrift) und verringert sich hierdurch die Möglichkeit der Verrechnung von Kosten mit einem positiven Kundenguthaben, so vermindert sich rückwirkend auch die Bemessungsgrundlage für die Provision des sipgate Partners.

10.4. Ein vermittelter Vertrag liegt vor, wenn

a) die Anmeldung des vermittelten Kunden gemäß Ziffer 9.1 im Rahmen der gemäß Ziffer 4 autorisierten Vertriebswege erfolgt ist und

b) zwischen sipgate und dem vermittelten Kunden nach der Vermittlung ein Vertrag iSd Nr.

3.2 zustande kommt und

c) der vermittelte Kunde kein ihm zustehendes gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht ausübt.

Eine Vermittlung ist ausgeschlossen, wenn der vermittelte Kunde während der letzten sechs Monate vor (Neu-)Registrierung bereits Bestandskunde von sipgate war.

10.5. Ein Verstoß gegen diese AGB insbesondere gegen die Regelungen in Nr. 4 und 5 führt zum Wegfall des Provisionsanspruches. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hiervon nicht berührt.

10.6. Sofern eine Provisionszahlung durch andere Provisionsprogramme der sipgate oder einem mit sipgate verbundenen Unternehmen für einen erfolgreich vermittelten Vertragschluss stattfindet, erfolgt keine zusätzliche Prämierung im Rahmen des sipgate Partner Programms.

10.7. Sollten Provisionen wirksam gutgeschrieben oder ausgezahlt worden sein, auf die aufgrund der Bestimmungen unter dieser Ziffer 10 kein Anspruch (mehr) besteht, so sind diese zurückzuzahlen. sipgate behält sich die Aufrechnung mit Rückzahlungsbeträgen gegen die Ansprüche aus Provisionen vor.

10.8. Ein Provisionsanspruch im Sinne der Nr. 10 entsteht nur für vermittelte sipgate Verträge, die von einem sipgate Partner während der Dauer eines sipgate Partnervertrages abgeschlossen werden.

10.9. sipgate behält sich das Recht vor, jederzeit die für eine Vermittlung eines Kunden zu gewährende Provision mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und neu nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bestehende Provisionsansprüche werden von einer derartigen Änderung nicht berührt. Der sipgate Partner wird über Änderungen im Voraus per E-Mail informiert.

 

11. Rechnung, Umsatzsteuer

11.1. Die sipgate GmbH erstellt dem sipgate Partner jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats innerhalb von 10 Werktagen eine Rechnungsgutschrift über die gewährte Provision. Der Betrag der Rechnungsgutschrift wird dem Partner-Kundenkonto gutgeschrieben. sipgate behält sich vor, dem Partner die Aufstellung über die Auszahlung als PDF-Datei zum Download oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

11.2. Soweit der sipgate Partner nach dem UStG vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält er zusätzlich zu der vereinbarten Provision die auf die Provision entfallende gesetzliche Mehrwertsteuer. Dies gilt nur ab dem Zeitpunkt, ab dem der sipgate Partner seine Unternehmereigenschaft gegenüber sipgate eindeutig nachgewiesen hat; der Nachweis ist nur durch die Nennung der dem Partner zugewiesenen deutschen UStId-Nr. möglich.

Der sipgate Partner ist verpflichtet, die sipgate GmbH über den Wegfall der Berechtigung zum Vorsteuerabzug unverzüglich zu informieren und einen entsprechenden Nachweis zu führen. Stellt sich heraus, dass der sipgate Partner nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, so wird seine Provision auch rückwirkend um den Anteil gekürzt, den die sipgate GmbH als Vorsteuer im Fall der Mehrwertsteuerpflicht des sipgate Partners hätte geltend machen können. Der sipgate Partner schuldet diese zu viel gezahlte Provision und haftet insoweit auch für Nachzahlungszinsen und evtl. Verspätungszuschläge.

 

12. Fälligkeit und Auszahlung der Provision / Ende der Provisionspflicht

12.1. Die vorläufige Gutschrift der Provision erfolgt automatisch innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf eines jeden Monats auf das sipgate Kundenkonto des sipgate Partners.

12.2. Der Anspruch auf die Provision entsteht endgültig sechs Kalenderwochen nach Verrechnung der Telefonkosten mit dem positiven Kundenguthaben.

12.3. Auf Antrag des sipgate Partners (Anklicken des Auszahlen-Button auf der Weboberfläche des sipgate Partners) erfolgt die Überweisung auf ein vom Kunden benanntes Bankkonto einer in Deutschland ansässigen Bank. sipgate behält sich vor, auch andere Auszahlungsmethoden (z.B. Paypal, Gutschrift auf Kreditkarten) anzubieten.

Der Antrag ist erst ab einem Guthaben in Höhe von mindestens € 30 möglich. Der Auszahlungsanspruch wird 5 Werktage nach Stellung des Antrages auf Auszahlung fällig und zahlbar.

12.4. Der sipgate Partner erkennt an, dass eine Überprüfung der Provisionen nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich ist, da sipgate die Daten der vermittelten Kunden nur in den gesetzlich geregelt Fällen herausgibt/herausgeben darf und der vermittelte Kunde die der Provision zugrunde liegenden Daten auch jederzeit löschen kann.

Der sipgate Partner verzichtet daher auf die Überprüfung der Höhe der Provision, da sipgate dem sipgate Partner alle erforderlichen und möglichen Informationen zu den vermittelten Kunden anonymisiert auf der Weboberfläche zur Verfügung stellt.

Die der Provision zugrunde liegenden Telefondaten können vom Kunden jederzeit nach der entsprechenden Abrechnungsperiode endgültig gelöscht werden. Nach Erstellung der Telefonrechnung für den vermittelten Kunden ist ein Zugriff auf dessen Daten nicht mehr möglich.

12.5. Die Provisionspflicht von sipgate für einen vermittelten Kunden nach Nr. 10.1 und Nr. 10.2. endet mit der Kündigung des vom Partner geworbenen Kunden oder mit der Kündigung des Partner-Accounts. Für Kunden, die ab dem 1. Februar 2024 vermittelt wurden, gewährt sipgate eine lebenslange Provision.

 

13. Datenschutz

13.1. Der sipgate Partner darf personenbezogene Daten von Kunden nur nach Maßgabe der geltenden Gesetze bzw. nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen erheben, verarbeiten und nutzen.

13.2. Der sipgate Partner wird den Kunden vor Erhebung der erforderlichen Daten mitteilen, dass

a) dies für sipgate geschieht und den Kunden hierbei über seine Identität und die der sipgate GmbH unterrichten,

b) die Daten zum Zwecke des Vertragsschlusses über sipgate Partnerprodukte erhoben werden und

c) er die Daten über den passwortgeschützten, internetbasierten sipgate Partnerzugang an sipgate übermitteln wird.

13.3. Der sipgate Partner verpflichtet sich, die ihm bei seiner Teilnahme am sipgate Partnerprogramm bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen dieser Tätigkeit zu verwenden. Die Pflicht zur vertraulichen Handhabung der Daten gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

13.4. Der sipgate Partner sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nebst Anlage zu, sofern das angestrebte Schutzziel im angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht.

13.5. Der sipgate Partner verpflichtet sich, sipgate von allen Ansprüchen auf erste Anforderung freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit diesem Vertrag aufgrund einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegen sipgate geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche der sipgate bleiben unberührt.

13.6. Der sipgate Partner verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

 

14. Haftung und Freistellung

14.1. Die Haftung der Vertragsparteien bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.2. Jede Partei ist für die von ihr abzuführenden/zu zahlenden Steuern selbst verantwortlich.

14.3. Soweit sipgate von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der sipgate Partner

sipgate von diesen Ansprüchen Dritter freistellen,

sipgate bei der Rechtsverteidigung (zu der sipgate berechtigt, aber nicht verpflichtet ist) die notwendige Unterstützung bieten und

die notwendigen Kosten der externen Rechtsverteidigung für sipgate übernehmen, sofern die geltend gemachten Ansprüche, auf angeblichen Handlungen oder Unterlassungen des sipgate Partners beruhen (z.B. die Verletzung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere der Regelungen in Ziffern 4, 5 oder 11).

Voraussetzung für die Haftung des sipgate Partners ist, dass sipgate den sipgate Partner über geltend gemachte Ansprüche umgehend informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem sipgate Partner ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist in dem Umfang ausgeschlossen, in dem sipgate selbst ein Mitverschulden trifft.

 

15. Laufzeit und Kündigung

15.1. Der sipgate Partner-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Parteien einseitig mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung berührt bereits verdiente Provisionsansprüche nicht.

15.2. sipgate kann den sipgate Partner-Vertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn der sipgate Partner seinen Geschäftsbetrieb oder wesentliche Teile hiervon veräußert, wenn ein neuer Gesellschafter mehr als den vierten Teil der Anteile an dem sipgate Partner erwirbt, wenn ein bisheriger Gesellschafter seinen bislang niedrigeren Anteil auf mehr als den vierten Teil der Anteile erhöht oder wenn ein Wettbewerber der sipgate ein mit dem sipgate Partner verbundenes Unternehmen wird. Dabei ist sipgate bereits dann zur Kündigung berechtigt, wenn die den Kündigungsgrund schaffenden schuldrechtlichen Verträge abgeschlossen worden sind. Diese Ziffer 13.2 findet keine Anwendung auf Privatpersonen, die als sipgate Partner agieren.

15.3. Zusätzlich zu einer Kündigung kann sipgate nach billigem Ermessen den sipgate Partner von zukünftigen Vertragsschlüssen im Rahmen eines Programms sipgate Partners oder ähnlicher Programme ausdrücklich ausschließen. sipgate wird den sipgate Partner von solchen Programmen ausschließen, wenn der sipgate Partner gegen diese AGB verstößt oder sonstige Pflichtverletzung begeht, welche eine zukünftige Kooperation für sipgate unzumutbar erscheinen lassen muss.

15.4. Die Kündigung erfolgt seitens des sipgate Partners durch Übermittlung einer elektronischen Erklärung an sipgate. sipgate bestätigt den Erhalt der Kündigung per E-Mail an die sipgate Partner-Email-Adresse.

15.5. Seitens der sipgate erfolgt die Kündigungserklärung ebenfalls per E-Mail.

 

16. Benachrichtigungen

16.1. Soweit Erklärungen nach diesem Vertrag von dem sipgate Partner gegenüber der sipgate zu erfolgen haben, müssen diese an die von der sipgate GmbH dem sipgate Partner zur Kommunikation genannte E-Mail-Adresse erfolgen.

16.2. Erklärungen der sipgate gegenüber dem sipgate Partner erfolgen an die sipgate Partner-E-Mail-Adresse des sipgate Partners.

16.3. Den sipgate Partner trifft die Pflicht, sicherzustellen, dass er über die sipgate Partner-E-Mail-Adresse erreichbar ist. Sollte dies nicht mehr sichergestellt sein, teilt er dies der sipgate unverzüglich zusammen mit einer neuen E-Mail-Adresse mit.

 

17. Sonstiges

17.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

17.2. Diese Geschäftsbedingungen stellen – mit Ausnahme der Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate sowie der inhaltlichen Verweise auf die sipgate Internetseite – die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.

17.3. sipgate kann diesen sipgate Partnervertrag jederzeit ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden vier Wochen, nachdem die entsprechende Mitteilung dem sipgate Partner zugegangen ist, wirksam, es sei denn, sipgate geht bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechender Widerspruch zu. sipgate wird den sipgate Partner auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs mit der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung gesondert hinweisen.

17.4. Ist eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

sipgate GmbH, Düsseldorf, den 01. Februar 2024