Das wichtigste in Kürze
Unsere Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten durch uns als Ihr Dienstleister für Telekommunikationsservices. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit ist ein schriftlicher Vertrag (kurz: AV-Vertrag). Maßgeblich für diese Auftragsverarbeitung sind derzeit der § 11 BDSG, Artikel 17 der EU-Datenschutzrichtlinie, sowie ab dem 25.5.2018 die etwas detaillierteren Regelungen aus Artikel 28 DSGVO.
Wie bekomme ich meinen AV-Vertrag?
Ihren AV-Vertrag können Sie jetzt direkt online mit uns abschließen. Sie bekommen Ihren AV-Vertrag innerhalb weniger Minuten von einem unserer Mitarbeiter per E-Mail zugestellt. Den AV-Vertrag können Sie vorab hier einsehen.
Wozu brauche ich das?
Die Europäische Union hat mit der „General Data Protection Regulation“ (GDPR, oder auf deutsch DSGVO) die Speicherung und die Verarbeitung von Daten neu geregelt. Daraus ergeben sich wichtige neue Rechte für Konsumenten, wie z.B. das Recht auf Information, Zugang, Fehlerkorrektur, Löschung, Beschränkung der Verwendung und zur Mitnahme („data portability“).
Die GDPR/DSGVO betrifft derzeit nur Firmen und Organisationen und ganz besonders solche mit mehr als 250 Mitarbeitern. Privatpersonen sind explizit ausgenommen. Wenn Sie aber beispielsweise als Freelancer Daten erheben, speichern und weiterverarbeiten, sind Sie betroffen, selbst wenn das „Daten erheben“ nur im Anlegen eines Adressbucheintrages bei einem Online-Service wie bei sipgate besteht.
Seit der Neuregelung sind Unternehmen dazu verpflichtet, alle Ihre Daten-verarbeitenden Dienstleister (wie z.B. sipgate) auf die Einhaltung der GDPR/DSGVO zu überprüfen und entsprechende Verträge mit ihnen zu schließen (wie unsere Auftragsverarbeitung).