So geben wir die Mehrwertsteuer-Senkung an Sie weiter

Torsten
23.06.2020 23 3:12 min

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent zu senken. Ziel ist es, die Endverbraucher:innen zu entlasten. Ob der Plan aufgeht und wie die Wirtschaft im Einzelfall reagiert, bleibt abzuwarten. Für uns steht aber fest: Wir werden die Senkung der Mehrwertsteuer direkt an unsere Kund:innen weitergeben – automatisch und in Form eines Rabatts.

Preissenkung durch Rabattmodell

Damit unsere Kund:innen sofort von den Vorteilen profitieren, haben wir uns für ein transparentes Rabattsystem entschieden, das das Bundesministerium für Wirtschaft als Option vorsieht. In den nächsten sechs Monaten werden alle Vertragsgebühren und Verbindungsentgelte, also alle Abladungen eines sipgate Guthabenkontos automatisch mit 2,52 Prozent rabattiert.

Warum 2,52 Prozent?

Durch die Senkung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte kosten alle Verträge und Verbindungen nur noch 97,48 Prozent des ursprünglichen Brutto-Preises und sind damit 2,52 Prozent günstiger. Ein Beispiel: Die EU-Plus-Flat von sipgate basic oder die monatliche Grundgebühr für einen sipgate team 3 Vertrag kosten jeweils inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer 19,95 Euro. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent kosten sie nur noch 19,45 EUR und sind damit genau 2,52 Prozent günstiger.

Ab Juli auf allen Rechnungen: Nur noch 16 Prozent Mehrwertsteuer

Alle Rechnungen, die im kommenden halben Jahr erstellt werden, enthalten automatisch den reduzierten Steuersatz. Für bereits vorhandenes Guthaben haben wir folgende Regelung getroffen: Am Ende des 30. Juni werden wir die Kontostände aller Kund:innen erfassen und über das jeweilige Guthaben eine Rechnungskorrektur erstellen. In dieser Korrektur wird der Steuersatz auf das Gesamtguthaben von 19 auf 16 Prozent reduziert. Die Brutto-Summe des Guthabens bleibt dabei gleich.

Die Rechnungskorrektur ist nur für Kund:innen relevant, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, also Selbstständige und Unternehmen. Diese benötigen die Korrektur für ihre Buchhaltung. Sie wird innerhalb der ersten Julihälfte automatisch an gewohnter Stelle im Account zur Verfügung stehen. Im Januar 2021 wird der Vorgang wiederholt. In dieser Korrektur wird der Steuersatz auf das Guthaben von 16 auf 19 Prozent erhöht. Auch hier wird sich an der Brutto-Summe des Guthabens nichts ändern.

Warum bleibt die Brutto-Summe des Guthabens gleich?

Alle sipgate Services basieren auf dem Prinzip des Guthaben-Modells. Sobald ein kostenpflichtiger Vertrag oder eine Flatrate gebucht wird, Verbindungsentgelte anfallen oder eine SMS verschickt wird, werden diese Kosten von einem vorab bezahlten Guthaben abgebucht. Es werden also nicht die Leistungen selbst in Rechnung gestellt, sondern das Guthaben, das benötigt wird, um die Kosten dieser Leistungen zu decken. Sobald dieses Guthaben eine bestimmte Grenze unterschreitet, wird es automatisch wieder aufgeladen und in Rechnung gestellt. Die Brutto-Summe dieses Guthabens legt man als Kund:in selbst fest. Einzige Voraussetzung: Sie muss mindestens die Grundgebühren für Verträge oder Flatrates, also die vorhersehbaren monatlichen Kosten decken.

Um Grundgebühren und Guthaben klar voneinander unterscheiden zu können und einen Puffer für nicht Vorhersehbares wie einzelne Verbindungsentgelte oder SMS zu haben, sind Aufladebeträge des Guthabens in der Regel glatte Summen. Das wollen wir auch im Zuge der sechsmonatigen Mehrwertsteuersenkung beibehalten. So erhöht sich das zur Verfügung stehende Netto-Guthaben, von dem die rabattierten Leistungen abgebucht werden. Für Unternehmen und Selbstständige, also Kund:innen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ergeben sich so weder Vor- noch Nachteile. Als durchlaufender Posten ist die Mehrwertsteuer bzw. eine Senkung der Mehrwertsteuer für diese Kundengruppe nicht relevant. In diesem Zeitraum hat sie eventuell etwas länger was von ihrem Guthaben. Alle Kund:innen, die unsere Produkte privat nutzen, profitieren in vollem Umfang von der gesetzlichen Maßnahme.

23 Kommentare


Taner Tavli:

Hey lieber Torsten.
Danke für diesen aufschlussreichen Artikel.
Man konnte ihn echt gut lesen.
Hat mir sehr geholfen. Bitte mehr davon.
Vielen dank.
Mit freundlichen Grüßen
Taner Tavli

antworten

    Johanna:

    Danke, Taner. Hast du ein konkretes Thema, zu dem du dir mehr Input wünschst?

    antworten

Jan Thiele:

Im Gegensatz zu Taner finde ich den Artikel höchst verwirrend. Anstatt einfach den geänderten Steuersatz auf einen gleichbleibenden Nettobetrag zu berechnen, haben Sie jetzt die Nettokosten unabgesprochen erhöht, damit Sie denselben Bruttobetrag erhalten ?

Verstehe ich den Artikel jetzt so, dass Sie uns diese Mehrkosten irgendwann wieder gutschreiben ? Das ist nicht mehr nachvollziehbar.

antworten

    Johanna:

    Hallo Herr Thiele, der geänderte Steuersatz wird selbstverständlich auf alle von uns in Rechnung gestellten Leistungen angerechnet. Und zwar in Form eines Rabatts. Das heißt, jede Verbindung, Flatrate oder sonstige Gebühr ist für den Endkunden drei Prozentpunkte und damit 2,52 Prozent günstiger. Wie viel Guthaben von unseren Kunden aufgeladen wird, entscheiden sie ja selbst, solange alle monatlichen Kosten, die wiederum rabattiert sind, davon gedeckt werden können.

    antworten

      Ralph Vetter:

      Cool!

      Das heißt, wir können im Rahmen der Flatrates, die wir mit Sipgate Team gebucht haben, nun also entsprechend mehr telefonieren…?

      Das nenne ich mal „transparent“ und „direkt weitergegeben“!

      antworten

        Johanna:

        Hi Ralph, für Privatkunden ist eine Flatrate bis zum 31. Dezember ganz einfach drei Prozentpunkte, also 2,52 Prozent günstiger. Das ist in meinen Augen transparent und direkt weitergegeben. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen profitiert man leider nicht von einer Senkung der Mehrwertsteuer. Da dieser Blogpost beide Kundengruppen anspricht, ist das eventuell etwas missverständlich. Unter Berücksichtigung eures Feedbacks werden wir ihn diesbezüglich gerne noch einmal anpassen. Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

        Matthias:

        Für Kunden einer Flatrate (wie wir) stellt sich die Sache durchaus wie eine Kostenerhöhung dar:

        Bisher zahlten wir 8,40€ netto + 1,60€ USt = 10 EUR pro Monat. Weil wir die Flatrate geschäftlich nutzen, wird uns die USt vom Finanzamt erstattet, wir zahlen für die Flatrate also faktisch 8,40€ im Monat.

        Seit dem 1. Juli zahlen wir 8,62€ netto + 1,38€ USt = 10 EUR. Nach wie vor erhalten wir die USt zurück, zahlen jetzt also für dieselbe Flatrate mehr, nämlich 8,62€

        Das Rabatt-Modell mag bei Prepaid-Kunden funktionieren, bei allen anderen führt Ihre Implementierung zu einer faktischen Kostenerhöhung. Genau das Gegenteil dessen, was Berlin beabsichtigt hat.

        Johanna:

        Hallo Matthias, nein, wir haben keine Kosten erhöht. All unsere Services basieren auf dem Prepaid-Modell. Auch Ihre Flatrate ist wie im Artikel beschrieben brutto 2,52 Prozent günstiger, was Sie in Ihrem Account unter Konto & Rechnungen > Kontoauszüge sehen können.

        In den letzten beiden Abschnitten des Artikels wird unser Prepaid-Modell noch einmal genauer beschrieben:

        „Alle sipgate Services basieren auf dem Prinzip des Guthaben-Modells. Sobald ein kostenpflichtiger Vertrag oder eine Flatrate gebucht wird, Verbindungsentgelte anfallen oder eine SMS verschickt wird, werden diese Kosten von einem vorab bezahlten Guthaben abgebucht. Es werden also nicht die Leistungen selbst in Rechnung gestellt, sondern das Guthaben, das benötigt wird, um die Kosten dieser Leistungen zu decken. Sobald dieses Guthaben eine bestimmte Grenze unterschreitet, wird es automatisch wieder aufgeladen und in Rechnung gestellt.

        Um Grundgebühren und Guthaben klar voneinander unterscheiden zu können und einen Puffer für nicht Vorhersehbares wie einzelne Verbindungsentgelte oder SMS zu haben, sind Aufladebeträge des Guthabens in der Regel glatte Summen. Das wollen wir auch im Zuge der sechsmonatigen Mehrwertsteuersenkung beibehalten. So erhöht sich das zur Verfügung stehende Netto-Guthaben, von dem die rabattierten Leistungen abgebucht werden. Für Unternehmen und Selbstständige, also Kund:innen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ergeben sich so weder Vor- noch Nachteile. Als durchlaufender Posten ist die Mehrwertsteuer bzw. eine Senkung der Mehrwertsteuer für diese Kundengruppe nicht relevant. In diesem Zeitraum hat sie eventuell etwas länger was von ihrem Guthaben. Alle Kund:innen, die unsere Produkte privat nutzen, profitieren in vollem Umfang von der gesetzlichen Maßnahme.“

        Viele Grüße
        Johanna

        Matthias:

        Hallo Johanna,

        das stimmt leider nicht. Die von uns (und sicher vielen anderen Kunden) gebuchte Flatrate fällt einmal im Monat an und gilt laut Ihrer Webseite „unlimitiert [..] für nur 9,95 € im Monat“.

        Vor Covid haben wir eine monatliche Rechnung iHv 8,40 EUR netto erhalten, seit COVID erhalten wir eine Rechnung iHv 8,62 EUR netto.

        Das ist und bleibt eine Erhöhung.

        Matthias Klein:

        Hallo Johanna,

        ich habe nun nochmal nachgesehen. Es ist in der Tat so, dass sich der Betrag der monatlichen Rechnungen seit COVID erhöht hat.

        ABER was ich erst jetzt gesehen habe: Sie buchen weiterhin nur die alten Gebühren dagegen.

        Sprich: ich lade seit COVID zwar 8,62 EUR auf, aber Sie ziehen monatlich davon nur 8,40 EUR ab – so dass auf dem Kundenkonto ein Guthaben von 22 cent stehen bleibt.

        Und irgendwann – ganz weit in der Zukunft – würde das dazu führen, dass eine monatliche Rechnung ausfallen würde, weil das sich so angesammelte Guthaben ausreicht, um die 8,40 monatliche Flatrate-Gebühren zu decken

        So richtig?

        Dann stimmt es natürlich, dass hier keine Erhöhung stattgefunden hat. Nur war mir dieser Mechanismus – den ich von anderen Unternehmen so nicht kenne – so nicht verständlich.

        Johanna:

        Hi Matthias, ja so ist es richtig. :) Dass der Netto-Betrag des Guthabens sich erhöht, steht auch im Blogpost: „So erhöht sich das zur Verfügung stehende Netto-Guthaben, von dem die rabattierten Leistungen abgebucht werden.“

    Jan Thiele:

    Hallo Johanna, ich kann das nicht nachvollziehen. Wir haben bisher EUR 45,00 brutto mtl. gezahlt und in der neuen Rechnung zahlen wir auch EUR 45,00 brutto, allerdings nur mit 16 % USt. Demnach haben Sie Ihren Nettoertrag erhöht und als vorsteuerabzugsberechtigte Firma haben wir jetzt mehr Kosten.
    Und diese Mehrkosten werden später wieder rabattiert ? Warum denn so kompliziert, warum nicht einfach den neuen Steuersatz von 16 % auf einen gleichbleibenden Nettobetrag aufschlagen?

    Im Moment sehe ich nur, dass Sie die USt-Senkung verdeckt nutzen, um Ihre Marge zu erhöhen. Wir reden ja auch nicht wirklich über viel Geld, aber Ihr Manöver wirkt undurchsichtig.

    antworten

      Johanna:

      Nein, wir haben unsere Marge nicht erhöht, auch nicht verdeckt. Hier kommt das Prepaid-Modell zum Tragen: Die 45 € sind ihr Guthaben, das – bis wir eine Leistung erbracht haben – auch weiterhin Ihr Geld bleibt. Netto waren das in Ihrem Fall bisher 37,81 € und sind jetzt 38,80 €. Also ein knapper Euro mehr, der Ihnen für unsere Leistungen zur Verfügung steht. Hier noch mal der Hinweis auf Prepaid. Da unsere Aufladebeträge immer schon glatte Brutto-Summen waren, haben wir uns bewusst dazu entschieden, das nicht für ein halbes Jahr zu ändern. Zumal die Mehrwertsteuer für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ja sowieso ein durchlaufender Posten ist.

      antworten

        Jan Thiele:

        Ok, dann verstehe ich offenbar das Prinzip nicht, ich habe die EUR 45,00 für eine Monatsgebühr bzw. Flatrate gehalten. Ich forsche mal bei unserer IT nach, was da pasiiert und schreibe kommende Woche nochmal.

        Schönes Wochenende.

Volker:

Hallo Torsten,
bedeutet das jetzt, dass für alle privaten Endkunden, für die der Bruttopreis identisch bleibt, automatisch eine Erhöhung des Nettobetrages erfolgt, was einer Preiserhöhung gleichzusetzen ist?
Dies würde ich aus meiner letzten Rechnung entnehmen, wo eine reduzierte MwSt. ausgewiesen wurde, aber nur mit einem erhöhtem Nettobetrag der Endpreis gleich geblieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Volker

antworten

    Johanna:

    Hallo Volker, die Höhe deiner automatischen Guthaben-Aufladung, legst du ja selbst fest, solange sie deine monatlichen Kosten deckt. Beim von uns genutzten Prepaid-Modell zahlst du vorab, also bevor wir eine Leistung erbringen. Alle von uns erbrachten Leistungen wie monatliche Grundgebühren, Verbindungsentgelte, Flatrates etc. sind selbstverständlich rabattiert. Ganz platt gesagt hast du somit für das nächste halbe Jahr einfach etwas mehr von deinem Guthaben.

    antworten

      Volker:

      Hallo Johanna,
      danke für die Info, nur leuchtet mir nicht ganz ein, wie man bei einer Flatrate „etwas mehr“ für sein Geld bekommen kann, wenn der Betrag eh alles deckelt.
      Mit freundlichen Grüßen
      Volker

      antworten

        Johanna:

        Hi Volker, Privatkunden zahlen für ihre Flatrates jetzt einfach 2,52 Prozent also drei Prozentpunkte weniger. Wir stellen dir ja nicht die Kosten für deine Flatrate in Rechnung, sondern den von dir festgelegten Betrag für dein Prepaid-Guthaben. Und das immer dann, sobald die ebenfalls von dir festgelegte Untergrenze unterschritten wird. Von deinem Guthaben werden dann die Kosten der Flatrate abgezogen. Macht es das etwas nachvollziehbarer? Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Sabrina:

Ich habe am 01.07 eine Rechnung erhalten für eine monatliche Grundgebühr, die ich bereits mit Rechnung vom 18.06 bezahlt habe. Zudem sind zwar 16% MwSt. berücksichtigt. Allerdings ist der Nettobetrag nun erhöht worden. Der Artikel ist sehr missverständlich. Bitte um Klärung und transparenter Regelung! Vielen Dank!

antworten

    Johanna:

    Liebe Sabrina, wir stellen keine Grundgebühr in Rechnung, sondern den von dir festgelegten Betrag deines Prepaid-Guthabens. Dein Guthaben wird immer dann automatisch aufgeladen, sobald die ebenfalls von dir festgelegte Guthabengrenze unterschritten wird. Das ist ganz abhängig von den von dir gebuchten Leistungen und deinem individuellen Verbrauch. Wird die Guthabengrenze innerhalb eines Monats mehrfach unterschritten und somit mehrfach neues Guthaben aufgeladen, erhältst du dafür jeweils eine Rechnung. Wenn du einen höheren Aufladebetrag gewählt hast, kann es auch sein, dass du mehrere Monate lang gar keine Rechnung erhältst.

    Das Guthaben-Modell, also das Prepaid-Verfahren mit automatischer Aufladung, ist unabhängig von der Mehrwertsteuer. Aber es ist hierbei natürlich essenziell den Unterschied zwischen Grundgebühr und Guthaben festzuhalten. Grundgebühren, Flatrates, Gesprächsminuten etc. sind Leistungen, die wir erbringen und von deinem Guthaben abziehen. All diese sind um 2,52 Prozent wie im Artikel beschrieben rabattiert. Beim Aufladebetrag deines Guthabens orientieren wir uns an der von dir festgelegten Brutto-Summe. Diese ist jetzt allerdings aufgrund der Mehrwertsteuersenkung mehr wert.

    antworten

Andreas:

Ich zahle monatlich € 10,- für die Deutschlandflatrate. Im Juni wurden dafür € 8,40 netto und € 1.60 MwSt. (19%) ausgewiesen. Ich hätte also erwartet, dass ab Juli € 8,40 netto und € 1,34 MwSt. (16%) ausgewiesen werden. Stattdessen wurde der Nettobetrag auf € 8,62 angehoben, damit weiterhin € 10,- brutto abgebucht werden. Ich sehe hier keine Rabbatierung und keine Weitergabe der gesenkten MwSt.

antworten

    Johanna:

    Hallo Andreas, Ihre Flatrate ist wie im Artikel beschrieben brutto 2,52 Prozent günstiger, was Sie in Ihrem Account unter Konto & Rechnungen > Kontoauszüge sehen können. Wir stellen nie die Kosten für eine Flatrate in Rechnung, sondern für den von Ihnen festgelegten Betrag für das Prepaid-Guthaben. Und das immer dann, sobald die ebenfalls von Ihnen festgelegte Untergrenze unterschritten wird. Von Ihrem Guthaben werden dann die Kosten der Flatrate abgezogen.

    In den letzten beiden Abschnitten des Artikels wird unser Prepaid-Modell noch einmal genauer beschrieben:

    „Alle sipgate Services basieren auf dem Prinzip des Guthaben-Modells. Sobald ein kostenpflichtiger Vertrag oder eine Flatrate gebucht wird, Verbindungsentgelte anfallen oder eine SMS verschickt wird, werden diese Kosten von einem vorab bezahlten Guthaben abgebucht. Es werden also nicht die Leistungen selbst in Rechnung gestellt, sondern das Guthaben, das benötigt wird, um die Kosten dieser Leistungen zu decken. Sobald dieses Guthaben eine bestimmte Grenze unterschreitet, wird es automatisch wieder aufgeladen und in Rechnung gestellt.

    Um Grundgebühren und Guthaben klar voneinander unterscheiden zu können und einen Puffer für nicht Vorhersehbares wie einzelne Verbindungsentgelte oder SMS zu haben, sind Aufladebeträge des Guthabens in der Regel glatte Summen. Das wollen wir auch im Zuge der sechsmonatigen Mehrwertsteuersenkung beibehalten. So erhöht sich das zur Verfügung stehende Netto-Guthaben, von dem die rabattierten Leistungen abgebucht werden. Für Unternehmen und Selbstständige, also Kund:innen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ergeben sich so weder Vor- noch Nachteile. Als durchlaufender Posten ist die Mehrwertsteuer bzw. eine Senkung der Mehrwertsteuer für diese Kundengruppe nicht relevant. In diesem Zeitraum hat sie eventuell etwas länger was von ihrem Guthaben. Alle Kund:innen, die unsere Produkte privat nutzen, profitieren in vollem Umfang von der gesetzlichen Maßnahme.“

    Viele Grüße
    Johanna

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