Leistungsbeschreibung sipgate
Die folgende Leistungsbeschreibung regelt den Inhalt sowie die Bedingungen zur Nutzung der Leistungen der sipgate GmbH (im Folgenden sipgate).
Soweit der Kunde für die nachfolgenden Leistungen ein Entgelt zu entrichten hat, ist dieses entweder in dieser Leistungsbeschreibung oder in der jeweils aktuellen Fassung der Preisliste geregelt. Die aktuelle Fassung der Preisliste ist am Ende dieses Dokuments verlinkt.
1. Allgemeines
1.1. Vertragsschluss
Vertragspartner sind die sipgate GmbH (im Folgenden „sipgate“ genannt) Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39841) und der Kunde.
Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung von sipgate beim Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung wird an die vom Kunden in seinem sipgate Account hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
1.2. sipgate Guthabenkonto
Alle sipgate Leistungen sind Prepaidleistungen, d.h. um kostenpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss auf dem sipgate Guthabenkonto ein ausreichendes Guthaben aufgeladen sein. Verfügt der Kunde nicht mehr über ein ausreichendes Guthaben, sind ausgehende Gespräche nicht möglich. Der Kunde ist jedoch weiter erreichbar.
1.3. sipgate Account
sipgate richtet für den Kunden einen sipgate Account ein. Dieser enthält die Gesamtheit der für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sipgate relevanten Daten, einschließlich einer dem Kunden zugeordneten Kundennummer sowie des Kunden-Guthabenkontos.
1.4. Zahlverfahren
Voraussetzung für die Nutzung von kostenpflichtigen sipgate Produkten ist die Teilnahme des Kunden an dem Lastschrift- oder Kreditkartenverfahren (4.2. der sipgate AGB) sowie die Zustimmung des Kunden zur Abrechnung der Leistungen nach der Auto-Prepay Methode nach den geltenden AGB (4.1. der sipgate AGB).
1.5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit für sipgate Produkte beträgt einen Kalendermonat. Danach verlängert sich der Vertrag – wenn er nicht gekündigt wird – jeweils um einen Monat.
Der sipgate Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Werktag zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden, d.h. zwischen der Kündigung und dem Tag, an dem die Kündigung wirksam werden soll, muss ein voller Werktag liegen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen (z.B. per E-Mail). sipgate ist berechtigt, einen Nachweis der Identität/Legitimität des Kündigenden zu fordern.
Der sipgate Account bleibt nach Kündigung des Vertrages kostenlos bestehen und kann jederzeit auf Wunsch des Kunden gelöscht werden. sipgate behält sich vor, inaktive Accounts nach Maßgabe der geltenden sipgate AGB zu löschen.
1.6. Testphase für Geschäftskunden
Geschäftskunden können sipgate 30 Tage lang kostenlos und unverbindlich testen. Hierfür stellt sipgate dem Kunden einen sipgate Account zur
Verfügung und ermöglicht dem Kunden das Testen der sipgate-Telefonanlage mit fünf kostenlosen Rufnummern mit der Vorwahl 0211, die der sipgate GmbH zugeteilt wurden.
Der Kunde kann während der Testphase kostenlos Testgespräche führen (50 Min. deutsches Festnetz und 10 Min. deutsche Mobilfunknetze). Eingehende Telefonate sind während der Testphase unbeschränkt möglich. Der Kunde verpflichtet sich, die zu Testzwecken überlassenen Testrufnummern Dritten nicht als eigene Rufnummer bekannt zu geben und nur zu Testzwecken zu nutzen. Nach Ablauf der Testphase fallen die Testrufnummern automatisch weg (eine Portierung ist nicht möglich).
Die Testrufnummern fallen ebenfalls weg, wenn der Kunde einen sipgate Vertrag bucht oder eine Aufladung seines Guthabens veranlasst.
Der Vertrag endet nach Ablauf der Testphase automatisch, wenn der Kunde nicht während der Testphase einen Produktvertrag gebucht hat.
1.7. Partnerprogramm/Partnerzugang
Accounts, die von einem zertifizierten sipgate-Partner geworben worden sind, haben die Möglichkeit, dem Partner administrativen Zugang zu ihrem Account zu ermöglichen (“Partnerzugang”). Der Partnerzugang muss immer aktiv in den Account-Einstellungen eingerichtet werden.
Der Partnerzugang verursacht keine zusätzlichen Grundgebühren. Es können jedoch für ausgelöste Verbindungen – sollten diese nicht von einer gebuchten Flatrate abgedeckt sein – Verbindungsentgelte anfallen.
2. sipgate Produkte
2.1. Umfang der Basisverträge
Der Basisvertrag gilt jeweils für alle im Account angelegten Benutzer.
2.1.1. sipgate Business S
Der Tarif sipgate Business S richtet sich an Kunden die Telefonanlagenfeatures benötigen. Die Abrechnung der ausgehenden Gespräche erfolgt im Minutentakt. Der Tarif kann mit mindestens zwei Nutzern und einem Standort verwendet werden, es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Benutzer und Standorte anzulegen. Enthalten sind:
- eine professionelle Ereignisliste,
- ein kostenloses Softphone,
- sämtliche Routingmöglichkeiten und
- vollständig in die Telefonanlage integrierte Mobilfunkfunktionalitäten.
Weitere Informationen zum Feature-Umfang aller Tarife finden sich hier.
2.1.2 sipgate Business L
Der Tarif sipgate Business L richtet sich an Kunden die Telefonanlagenfeatures benötigen. Enthalten ist eine DE-Allnet-Flat für sämtliche Gespräche aller Benutzer, die vom Festnetz abgesetzt werden. Der Tarif kann mit mindestens zwei Nutzern und einem Standort verwendet werden, es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Benutzer und Standorte anzulegen. Enthalten sind:
- eine professionelle Ereignisliste,
- ein kostenloses Softphone zur Verfügung,
- sämtliche Routingmöglichkeiten
- vollständig in die Telefonanlage integrierte Mobilfunkfunktionalitäten
- Warteschleife,
- Besetztlampenfeld (BLF) und
- ein Sprachmenü (IVR).
Weitere Informationen zum Feature-Umfang aller Tarife finden sich hier.
2.1.3. sipgate Business XL
Der Tarif sipgate Business XL richtet sich an Kunden die Telefonanlagenfeatures benötigen. Zusätzlich zum Funktionsumfang des Business L-Tarifs ist eine EU-Allnet-Flat für sämtliche Gespräche aller Benutzer, die vom Festnetz abgesetzt werden, enthalten.
2.1.4. Zubuchung von Benutzerkonten, zusätzlichen Nebenstellen und Telefonen ohne Benutzer
Einzelne Benutzerkonten können nach Bedarf im sipgate Account zusätzlich hinzugebucht und jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Gleiches gilt für Telefone ohne Benutzer.
Pro angelegtem User können drei kostenlose Channel angelegt werden.
Channels sind der zentrale Ort für Ihre Teams, in denen alle Gesprächsinhalte und Aufgaben gebündelt und übersichtlich aufgelistet werden. Dies ermöglicht eine schnelle und gemeinsame Bearbeitung von Anfragen. In den Channels haben alle Teammitglieder Zugriff auf eine einheitliche Rufnummer und intelligentes Routing, wodurch die Kundenkommunikation optimiert wird. Channel bestehen aus einem Routing für einen oder mehrere Endpunkte sowie einer Inbox (ehemals Ereignisliste), die per App einsehbar ist. Channel sind per Rufnummer, Durchwahl oder per internen Weiterleitungen erreichbar und können sowohl von einem als auch mehreren User zum eingehenden und ausgehenden Telefonieren genutzt werden.
Jedes Benutzerkonto enthält standardmäßig bis zu zwei kostenlose Nebenstellen. Ab der dritten Nebenstelle fallen pro Nebenstelle zusätzliche Gebühren an. Der jeweils aktuelle Preis für Benutzerkonten, zusätzliche Nebenstellen und Telefone ohne Benutzer ergibt sich aus der Preisliste.
Die monatlichen Grundgebühren setzen sich zusammen aus der Anzahl der Benutzer und deren zusätzlichen Nebenstellen sowie der Anzahl der Telefone ohne Benutzer.
In einem sipgate business-Tarif werden mindestens zwei Benutzer berechnet.
Sind mehr Standorte als Benutzer angelegt, so berechnet sich die Grundgebühr aus der Anzahl der Standorte.
2.1.5. Wechsel zwischen Basisverträgen
Beim Wechsel zwischen den Basisverträgen S, L und XL wird die Buchung und der Leistungsumfang bei einem Upgrade sofort wirksam. Die monatlichen Grundgebühren werden dem Kunden jeweils zeitanteilig für den Kalendermonat berechnet. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
Bucht der Kunde während der Laufzeit eines Basisvertrages einen Basisvertrag, der nur einen Teil der Leistungen des vorher gebuchten Basisvertrags umfasst (Downgrade), wird die Buchung erst nach Ablauf des laufenden Monats wirksam.
2.1.6. sipgate starter (Altvertrag)
Info: Der Tarif sipgate starter ist ein Altvertrag und vereint die früheren Produkte simquadrat und sipgate basic. Dieses Angebot ermöglicht Kunden die Nutzung grundlegender VoIP- und Mobilfunkdienste ohne monatliche Grundgebühr. Der Tarif ist für Neukunden nicht mehr buchbar, bestehende Kunden können jedoch weiterhin diesen Tarif nutzen. Der Funktionsumfang entspricht dabei nicht den erweiterten Optionen, die in den aktuellen Business-Tarifen enthalten sind.
Leistungsumfang des sipgate starter-Vertrags
Kostenstruktur: Der sipgate starter-Tarif beinhaltet keine monatliche Grundgebühr. Kosten entstehen ausschließlich durch die tatsächlich genutzten Dienste (Rufnummern, Mobilfunkprodukte, sipgate plus, gebuchte Flatrates), insbesondere für Anrufe ins deutsche Festnetz und Mobilfunknetz.
Rufnummernzuweisung: Bestandskunden im sipgate starter-Tarif haben Anspruch auf eine kostenlose Mobilfunknummer sowie eine geografische Ortsrufnummer, die ihrem Wohnsitz entspricht, sofern verfügbar.
Basis-Telefoniefunktionen: Der sipgate starter-Tarif unterstützt VoIP- sowie SIM Anrufe und bietet grundlegende Funktionen wie Anrufweiterleitung und Voicemail.
Anrufkosten: Ab dem 01.01.2025 richten sich die Anrufkosten des sipgate starter-Tarifs nach der aktuellen sipgate-starter-Preisliste.
Mobilfunk: Für die Nutzung von Mobilfunkdiensten und die Erreichbarkeit über eine SIM oder eSIM ist eine einmalige Verifizierung des Kunden über ein geeignetes Verfahren erforderlich.
Funktionsbeschränkungen:
- Erweiterte Telefonanlagen-Funktionen wie Ereignislisten, Apps, umfangreiche Routing-Optionen sind im sipgate starter-Tarif nicht enthalten.
- Das Buchen von VoIP Flatrates für nationale oder internationale Gespräche ist nicht (mehr) möglich.
- Der Tarif ist auf Einzelpersonen beschränkt; eine Erweiterung auf mehrere Benutzer oder Standorte ist nicht möglich.
- Die Nutzung der sipgate App CLINQ ist im starter Vertrag nicht möglich.
Wechselmöglichkeiten
Bestandskunden des sipgate starter-Tarifs haben die Möglichkeit, in die aktuellen Business-Tarife (S, L oder XL) sowie zu sipgate trunking zu wechseln und dadurch Zugang zu erweiterten Funktionen und flexibleren Optionen zu erhalten. Ein Wechsel zurück in den sipgate starter-Tarif ist nach dem Umstieg ausgeschlossen.
Sonderregelung für sipgate plus Kunden
Für Kunden des ehemaligen sipgate plus-Tarifs, die nun den sipgate starter-Tarif mit bestehendem plus-Vertrag nutzen, gelten weiter die bisherigen Konditionen. Unabhängig von der aktuellen sipgate-Preisliste bleiben die Anrufkosten wie bisher bestehen.
2.1.7. Automatische Aufladung
Voraussetzung für die Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs oder Features ist die Teilnahme an der automatischen Guthabenaufladung per SEPA Lastschrift oder Kreditkarte (vgl. Ziffer 4.1. der AGB).
2.2. Allgemeine Leistungsmerkmale für Festnetz-Anschlüsse von sipgate
sipgate stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen VoIP-Anschluss nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen sowie der besonderen Leistungsbeschreibung für den von dem Kunden gewählten Vertrag zur Verfügung. Der Anschluss ermöglicht dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per SIP in Anlehnung an RFC 3261 mit einem SIP-Server zu verbinden.
SIP-Server weisen eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98% auf. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflussbereich von sipgate liegen. Diese Einschränkungen hat sipgate nicht zu vertreten.
2.3. Verbindungsleistungen
2.3.1. An einem sipgate Festnetz-Anschluss können Telekommunikationsverbindungen entgegengenommen und Verbindungen zu anderen sipgate Anschlüssen sowie in das öffentliche Telefonnetz hergestellt werden. Die Durchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbindungen liegt bei 97 % im Jahresmittel.
2.3.2. Die Verbindungen zu bestimmten Rufnummerngassen (z. B. bestimmter Mehrwert- und Auskunftsdienste) können nicht über das Netz von sipgate geführt werden. Eine Aufstellung der ausgeschlossenen Dienste und Vorwahlen ist in der Preisliste abrufbar.
2.3.3. Notrufe über die Rufnummern 110 und 112 sind möglich und werden unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Adresse an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet. Weitere Informationen zum Notruf finden Sie hier.
2.3.4. sipgate behält sich vor, im Interesse der Kunden zum Schutz vor Missbrauch und im Sinne des Verbraucherschutzes einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Zielländer zu sperren.
2.3.5. Die Anwahl einer Rufnummer ist nicht zulässig, wenn die Verbindung vom Angerufenen nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass die Verbindung vom Angerufenen durch technische Vorkehrungen oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert wird. Nicht gestattet sind insbesondere auch Anrufe, die nach dem TKG untersagt sind (z.B. Cold Calls, Anrufe über Dialer).
2.3.6. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören.
2.3.7. Nach dem TKG dürfen bestimmte Rufnummern nicht beim Verbindungsaufbau übermittelt werden. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Kurzwahldienste, Massenverkehrsdienste, neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie ausländische Rufnummern. Der Kunde verpflichtet sich, nicht gegen diese Bestimmungen zu verstoßen.
2.4. Zugang zur sipgate Webseite / Weboberfläche
sipgate stellt dem Kunden einen Zugang zur Weboberfläche zur Verwaltung und Nutzung der verschiedenen sipgate Dienste und Funktionen zur Verfügung. Der Zugang zur sipgate Webseite bzw. zur Weboberfläche ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. sipgate übernimmt jedoch weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit, noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Funktionen.
2.4.1. Administrator-/Benutzerkonten
Beim Zugang zur Weboberfläche sind zwei Berechtigungsstufen zu unterscheiden: das Administratorkonto und das Benutzerkonto. Der Zugang zu diesen Konten ist über einen Benutzernamen und ein Passwort geschützt. Zunächst wird dem Kunden Zugriff auf sein persönliches Administratorkonto eingeräumt. In diesem Konto kann der Kunde über die Weboberfläche auf alle Informationen zugreifen (z. B. Rechnung, Guthaben, Einzelverbindungsnachweis) und grundlegende Einstellungen vornehmen, so kann er in diesem Konto je nach Vertrag (siehe 2. besondere Leistungsmerkmale / Leistungsmerkmale der sipgate Produkte) weitere Benutzerkonten eröffnen oder verschiedene Standorte oder Gruppen einrichten. Mit einem Benutzerkonto hat der Benutzer vollen Zugriff auf die Funktionalität der Weboberfläche (z. B. Anruflisten, Click2Dial, personalisiertes Telefonbuch) und seine individuellen Telefonie-Einstellungen. Ein Benutzerkonto hat keinen Zugriff auf die Verwaltung des Accounts (z. B. Rechnung, Guthabenkonto, etc.). Einem Benutzer können jedoch weitergehende Rechte (Administratorrechte) eingeräumt werden.
2.4.2. Einzelverbindungsnachweis
Entsprechend der Konfiguration im Administratorkonto besteht die Möglichkeit, Einzelverbindungsnachweise abzurufen. Es wird auf die entsprechenden Regelungen in der Datenschutzerklärung verwiesen.
2.4.3. Anruflisten / Ereignisliste
Sämtliche Telefonate, Faxe, SMS, die über Channel ein- oder ausgehen, werden allen Benutzern eines Channel in ihrer Inbox angezeigt.
Der Benutzer kann Informationen (Zeitpunkt, Dauer, etc.) ein- und ausgehender Verbindungen aufrufen und Notizen zu einzelnen Ereignissen machen. sipgate speichert die Ereignisse für den Kunden gemäß der getroffenen Einstellungen. Über diesen Zeitraum hinaus ist eine Speicherung nicht garantiert. sipgate empfiehlt deshalb generell eine Sicherheitskopie von jedem Ereignis anzufertigen.
2.5. sipgate Web-SMS
2.5.1. sipgate bietet Kunden in bestimmten Tarifmodellen die Möglichkeit, durch ein Online-Formular Kurzmitteilungen (SMS) zu versenden.
2.5.2. Die Preise für diese Kurzmitteilungen sind aus der Preisliste ersichtlich.
2.5.3. Es ist nicht gestattet, Kurzmitteilungen an Empfänger zu versenden, die mit dem Empfang der Nachrichten nicht einverstanden sind. Ausgeschlossen sind auch Versendungen, die rechtlich nicht gestattet sind (z. B. SPAM).
2.5.4. Eine Nutzung von sipgate SMS für einen automatisierten Versand ist nicht gestattet.
2.5.5. Wählt der Kunde die Aktivierung seiner Mobilfunknummer als Absender, verpflichtet sich der Kunde, nur ihm zugehörige Nummern zu aktivieren.
2.5.6. sipgate speichert ein- und ausgehende SMS für den Kunden maximal 30 Tage lang. Über diesen Zeitraum hinaus ist eine Speicherung nicht garantiert. sipgate empfiehlt deshalb generell eine Sicherheitskopie von jeder SMS anzufertigen.
2.6. sipgate Web-Fax
2.6.1. sipgate bietet Kunden in bestimmten Tarifmodellen die Möglichkeit, durch ein Online-Formular Faxnachrichten zu versenden und zu empfangen. Für den Faxempfang ist eine Rufnummer erforderlich.
2.6.2. Die Preise für Faxversendungen sind identisch mit denen für Sprachtelefonate, sofern in der Preisliste nicht anders ausgewiesen.
2.6.3. Es ist nicht gestattet, Faxe an Empfänger zu versenden, die mit dem Empfang der Nachrichten nicht einverstanden sind. Ausgeschlossen sind auch Versendungen, die rechtlich nicht gestattet sind (z. B. SPAM).
2.6.4. Eine Nutzung von sipgate Fax für einen automatisierten Versand ist nicht gestattet.
2.6.5. sipgate speichert ein- und ausgehende Faxe für den Kunden maximal 30 Tage lang. Über diesen Zeitraum hinaus ist eine Speicherung nicht garantiert. sipgate empfiehlt deshalb generell eine Sicherheitskopie von jedem Fax anzufertigen.
2.7. sipgate Voicemail
2.7.1. sipgate bietet dem Kunden in bestimmten Tarifmodellen die Möglichkeit, Anrufbeantworterfunktionen zu konfigurieren und zu nutzen.
2.7.2. sipgate stellt dem Kunden eine Voicemail zur Verfügung, auf die bei Bedarf eingehende Telefonate umgeleitet werden können. Die hinterlassenen Nachrichten können von der Weboberfläche, vom Telefon oder von externen Telefonen abgehört, vom Benutzerkonto heruntergeladen werden oder an eine beliebige E-Mail-Adresse weitergeleitet werden. Die Nachrichten liegen als mp3-Datei vor.
2.7.3. sipgate speichert Voicemails für den Kunden maximal 30 Tage lang. Über diesen Zeitraum hinaus ist eine Speicherung nicht garantiert. sipgate empfiehlt deshalb generell eine Sicherheitskopie von jeder Voicemail anzufertigen.
2.8. sipgate App
sipgate bietet Kunden mit einem sipgate-Basisvertrag die sipgate App für verschiedene Betriebssysteme zum Download an.
sipgate räumt dem Kunden zur Nutzung der sipgate App auf einem kompatiblen Gerät eine eingeschränkte, widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht abtretbare, nicht unterlizenzierbare und gebührenfreie Lizenz ausschließlich für den internen Gebrauch ein, um während der jeweiligen Vertragslaufzeit des sipgate-Basisvertrages auf die Dienste zugreifen und diese nutzen zu können.
Die sipgate App ermöglicht Benutzern Telefonate über die App zu führen (Softphonefunktionalität) sowie eine Kontakt- und Notizverwaltung.
Zusätzliche Telefoniefunktionen, Anbindung an Business-Software (z.B. CRM-Systeme), sowie Kollaborationsfunktionen mit KI-Unterstützung sind in kostenpflichtigen Versionen der sipgate App verfügbar. Diese Versionen können separat erworben werden. Der detaillierte Funktionsumfang dieser Versionen ergibt sich aus der Preisliste.
Unzulässig ist,
a) die Software zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software zu extrahieren;
b) die Vermietung, Leasing oder Unterlizenzierung der Software;
c) die Software in einer Weise zu nutzen, die gesetzliche Vorschriften verletzt.
3. Im Basisvertrag enthaltene Flatrates für abgehende Gespräche vom Festnetz
Für im Basisvertrag enthaltene Flatrates für abgehende Gespräche vom Festnetz (z.B. bei sipgate L und XL) gelten ergänzend die folgenden Regelungen. Der Umfang der von der Flatrate abgedeckten Verbindungen ergibt sich aus den Ziffern 2.1.2. und 2.1.3..
3.1. Nicht umfasste Verbindungen
Von den Festnetz-Flatrates nicht umfasst sind Verbindungen von eventuellen SIM-Extensions (mobilen Endpunkten).
Telefonate in ausländische Festnetze oder Mobilfunknetze sind – soweit nicht in der Beschreibung der jeweiligen Basisvertrag ausdrücklich anders beschrieben (siehe Ziffer 2.) – nicht im Basisvertrag enthalten, sondern werden zu den sipgate Tarifen abgerechnet.
In Flatrates enthalten sind ausschließlich Verbindungen zwischen zwei Menschen. Verbindungen, welche die Kommunikation von und zu Maschinen ermöglichen, sind ausgeschlossen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Verbindungen für den Versand von Faxnachrichten.
sipgate behält sich weiterhin vor, Verbindungen zu bestimmten Destinationen zu sperren, wenn ein Einkauf der benötigten Verbindungsleistungen nicht zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist.
Eine aktuelle Liste der ausgeschlossenen Vorwahlbereiche ist hier abrufbar: Dial Codes.
Telefonate zu Rufnummern in diesen Vorwahlbereichen werden zu den in der Preisliste genannten Konditionen abgerechnet.
3.2. Einzelverbindungsnachweis bei Flatrates
Verbindungen, die über die Flatrate abgedeckt sind, erscheinen nicht im Einzelverbindungsnachweis.
3.3. Rufweiterleitungen
Ausgehende Anrufe, die auf Rufweiterleitungen/Rufumleitungen basieren, sind nicht von den Flatrates abgedeckt.
3.4. Nutzung als Endkunde
3.4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sipgate nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang zu nutzen und insbesondere nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, die ohne Unterbrechung bzw. nahezu ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden. Die Nutzung durch Dritte, nicht dem Unternehmen zugehörige Personen, ist ausgeschlossen.
3.4.2. Voraussetzung für die Abrechnung nach einer im Basisvertrag enthaltenen Flatrate ist, dass der Kunde kein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Mehrwertdiensten oder massenweiser Individualkommunikation ist, insbesondere kein Anbieter von Faxbroadcastdiensten, Call-Center- oder Telefonmarketing-Leistungen ist oder eine Flatrate zu solcher Massenkommunikation nutzt.
3.4.3. Von den Flatrates ausgenommen sind Verbindungen, die der Anrufer herstellt, um Dritten Telekommunikationsdienste zu erbringen oder die er entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile an Dritte weitergibt.
3.4.4. Auch Verbindungen, die nicht dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern dienen sind nicht von den Flatrates abgedeckt. Gleiches gilt für Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Dauer der Verbindungen abhängige Vermögensvorteile erhalten soll.
3.5. Beschränkung von gleichzeitigen Verbindungen
Die Nutzung der in den sipgate Basisverträgen enthaltenen Flatrates ist beschränkt auf eine gleichzeitige sipgate Leitung pro angelegtem Benutzer.
Über diese Beschränkung hinausgehende Verbindungen werden zu den in der Preisliste genannten Bedingungen abgerechnet. Gleichzeitige Gespräche zu Destinationen, die nicht im Rahmen von sipgate Flatrates kostenlos angeboten werden, sind nicht beschränkt und werden zu den in der Preisliste genannten Bedingungen abgerechnet.
3.6. Ausschluss von Sonderrufnummern und -diensten, gesonderte Abrechnung
Der Kunde hat Verbindungen zu Sonderrufnummern oder geographischen (Festnetz-)Rufnummern mit Sonderdiensten (insbesondere automatisierte Ansagen und Services; Chat- oder Konferenzdienste; Services, die eine Vergütung für den Anruf an den sipgate Kunden oder Dritte ausschütten, insbesondere Werbehotlines oder Aufladedienste; Daten-, Online- und Internetverbindungen; Rufumleitungen oder Weitervermittlungen sowie vergleichbare Dienste) zu unterlassen. Derartige Verbindungen stellen eine vertragswidrige Nutzung der sipgate Flatrate dar. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt sipgate vorbehalten.
Vertragswidrig hergestellte Verbindungen nach dem vorstehenden Absatz und solche Verbindungen im Sinne der Ziffer 2. dieser Leistungsbeschreibung werden zu den Bedingungen des regulären Tarifs laut Preisliste abgerechnet. Ebenfalls zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten sipgate Tarifs und nicht zu den Bedingungen der sipgate Flatrate abgerechnet werden Verbindungen, die der Kunde herstellt, um sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder die er an Dritte weitergibt sowie Verbindungen, die mittels der Funktionen Rufweiterleitung, Rückfragen oder Konferenz hergestellt werden.
3.7. Außerordentliches Kündigungsrecht bei vertragswidriger Nutzung
Im Falle der berechtigten Annahme seitens sipgate, dass eine vertragswidrige Nutzung (vgl. Ziffern 3.5. oder 3.6.) durch den Kunden vorliegt, steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
sipgate behält sich ausdrücklich vor, den durch die vertragswidrige Nutzung des sipgate Anschlusses entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.
4. Besondere Leistungsmerkmale sipgate Mobilfunk
Für die im Rahmen des sipgate Vertrages erbrachten Mobilfunkleistungen gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen insbesondere auch die folgenden Regelungen.
4.1. sipgate Vertrag
Der sipgate Vertrag ist ein Rahmenvertrag, der es dem Kunden auch ermöglicht, mobile Endpunkte in seinem sipgate Account zu integrieren.
SIM-Karten können in dem sipgate Account des Kunden konfiguriert werden und können – je nach gebuchtem Tarif – in die bestehende sipgate Telefonanlage integriert werden.
Der Zugang zu den mobilen Endpunkten wird über SIM-Karten bzw. eSIM realisiert. Die mobilen Endpunkte können anhand der auf den SIM-Karten aufgedruckten Seriennummer (Kartenseriennummer) in dem Administratorkonto des Kunden konfiguriert werden. eSIM werden direkt aus dem sipgate Account auf das jeweilige Endgerät heruntergeladen.
4.2. SIM-Karten/eSIM/SIM-Karten ohne Benutzer
sipgate überlässt dem Kunden hierfür nach Maßgabe des gebuchten Vertrages eine oder mehrere SIMs. Eine Übertragung der Rechte an der auf den SIMs installierten Software findet nicht statt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, diese für die Zeit der Überlassung der SIMs zu nutzen.
Einzelne SIM-Karten können nach Bedarf im sipgate Account zusätzlich hinzugebucht und jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Gleiches gilt für benutzerunabhängigen Mobilfunk (SIM-Karten ohne Benutzer).
Jedes Benutzerkonto enthält standardmäßig eine kostenlose SIM-Karte. Für weitere SIM-Karten fallen pro SIM-Karte zusätzliche Gebühren an. Der jeweils aktuelle Preis für Benutzerkonten, zusätzliche SIM-Karten und SIM-Karten ohne Benutzer ergibt sich aus der Preisliste.
Die monatlichen Grundgebühren setzen sich zusammen aus der Anzahl der Benutzer und deren zusätzlichen SIM-Karten sowie der Anzahl der SIM-Karten ohne Benutzer.
Die Freischaltung der SIM-Karten kann unverzüglich nach Erhalt im sipgate Account des Kunden erfolgen.
Die SIM-Karten verbleiben im Eigentum der sipgate GmbH und sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen an sipgate zurückzugeben. Fordert sipgate die SIM-Karte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsende zurück sind diese durch den Kunden umweltgerecht zu entsorgen.
sipgate ist berechtigt SIMs jederzeit auszutauschen.
Die SIM wird dem Kunden ausschließlich zu folgenden Nutzung überlassen:
- Sprachübermittlung und Datenübertragung,
- für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme, der von der sipgate angebotenen Mobilfunknetze
- und zur Nutzung der SIM-Karte im Zusammenhang mit Mobilfunk-Endgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen.
4.3. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die Nutzer, denen er SIMs überlässt hinsichtlich der nachfolgend aufgelisteten Pflichten aufzuklären und sie entsprechend zu informieren.
4.3.1. PIN/PUK
Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der SIMs die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) zu aktivieren und anschließend zu ändern. Die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) für die SIMs sind in dem sipgate Account des Kunden hinterlegt.
Die PIN und die persönlichen Entsperrungskeys (PUK) sind geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der SIMs durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.
4.3.2. Nutzung durch Dritte
Die Übertragung der SIMs auf Arbeitnehmer des Kunden ist zulässig, soweit es sich um einen Geschäftskundentarif handelt. Eine anderweitige Überlassung ist ausgeschlossen.
Der Kunde hat auch die Verbindungsentgelte zu zahlen, die durch die von ihm zugelassene Nutzung des mobilen Endpunktes durch Dritte entstanden sind. Dies gilt auch für Dienste, zu denen sipgate den bloßen Zugang vermittelt. Der Kunde hat alle von ihm eingerichteten Benutzer auf die Einhaltung der in dieser Leistungsbeschreibung und den zugehörigen AGB enthaltenen Pflichten hinzuweisen.
Der Kunde ist bei einer unberechtigten Nutzung des mobilen Endpunktes (z.B. bei Verlust einer SIM) verpflichtet, die diesem mobilen Endpunkt zugeordnete SIM in seinem sipgate Account unverzüglich zu deaktivieren. Bis zur Deaktivierung der SIMs haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Deaktivierung nicht unverzüglich erfolgt ist.
4.3.3. Der Kunde wird nur solche Endgeräte funktionsgerecht und entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung verwenden, die für die Nutzung des von sipgate im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Mobilfunknetzes in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. sipgate weist darauf hin, dass nicht alle Endgeräte alle von sipgate angebotenen Leistungen unterstützen.
4.3.4. Der Kunde darf seine SIM nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten.
Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die SIM für folgende Zwecke zu nutzen:
Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/oder Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das Mobilfunknetz.
4.3.5. Missbrauch
Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
a) dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig dürfen nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme eingesetzt werden. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.
b) dürfen keine Verbindungen hergestellt werden die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten soll (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines), die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer.
c) ist vor Inanspruchnahme einer Anrufweiterschaltung sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
d) ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM unzulässig, sofern dies in dieser Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der SIM in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig.
e) sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
sipgate ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Kosten zu zahlen.
4.4. Verpflichtung der Benutzer
Der Kunde hat weitere Benutzer des sipgate Accounts auf die Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufzuklären und entsprechend zu verpflichten.
4.5. Verbindungsentgelte
Die Verbindungentgelte für ausgehende Verbindungen (Telefon, SMS) unter Nutzung von mobilen Endpunkten im Rahmen des sipgate Vertrages sind in der Preisliste abrufbar. Die in den Basisverträgen Business L und XL enthaltenen Flatrates decken nicht die Verbindungen ab, die über mobile Endpunkte via sipgate SIM geführt werden.
4.6. Mobilfunkverbindungen
Der Kunde kann mit Hilfe von Mobilfunk-Endgeräten im Inland Mobilfunk-Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen, sofern er in das Mobilfunknetz eingebucht ist; Mobilfunk-Verbindungen zu Anschlüssen im Ausland sowie Mobilfunk-Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze werden nur hergestellt, soweit dies technisch möglich und mit ausländischen Netzbetreibern vereinbart ist.
Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der technischen Einrichtungen in den Netzknoten des Mobilfunknetzes von sipgate. Eine Übermittlung von Nutzdaten über den Signalisierungskanal (z. B. durch eine Verlängerung der Zielrufnummer) ist nur im Rahmen einer durch die sipgate speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig.
4.7. Zusätzliche Netzleistungen
4.7.1. SMS
SMS (ShortMessageService) ermöglicht es dem Kunden, mit SMS-fähigen Mobilfunk- Endgeräten Kurznachrichten von bis zu 160 Zeichen (SMS) zu empfangen und zu versenden. Voraussetzung für den Empfang einer Nachricht auf dem Mobilfunk-Endgerät ist freier Speicherplatz auf der SIM-Karte. Durch Löschen einzelner SMS kann der Kunde Speicherplatz freigeben, um wieder SMS empfangen zu können. Das SMS ServiceCenter von sipgate versucht die SMS entsprechend der Einstellungen des Absenders auf dem Endgerät (maximal aber 7 Tage lang) dem Empfänger zuzustellen, danach wird der Vorgang abgebrochen und die SMS im SMS ServiceCenter von sipgate gelöscht. Der Versand einer SMS wird unabhängig vom erfolgreichen Empfang berechnet.
4.7.2. MMS
MMS (Multimedia-Message-Service) sind nicht Teil des Leistungsumfangs.
4.7.3. Rufumleitung
Der Kunde kann Rufumleitungen einrichten. Rufumleitungen auf Rufnummern des sipgate Accounts des Kunden sind kostenlos. Für alle weiteren Rufumleitungen entstehen Kosten nach Maßgabe der Preisliste.
4.7.4 Datenprodukte
Datennutzung ist nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Eine Datennutzung ist nach Buchung eines Datenproduktes nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung des Datenproduktes möglich.
4.8. Notruf über mobile Endpunkte
In Deutschland kann ein Notruf zur europaweit geltenden Notrufnummer 112 und zur in Deutschland geltenden nationalen Notrufnummer 110 nur mit eingelegter und gültiger SIM-Karte abgesendet werden. Außerhalb Deutschlands können andere Regelungen gelten. Bei einem Notruf zu 112 und zu 110 können auch Angaben zum Standort des Anrufers an die zuständige Notrufabfragestelle übermittelt werden. Neben den allgemeinen Notrufnummern 110 und 112 kann der Kunde im Küstenbereich der Nord- und Ostsee den SAR Alarmruf (Seenotruf) unter der Rufnummer 124 124 anwählen. Der SAR Alarmruf ersetzt nicht die üblichen Seefunkdienste.
4.9. Premiumdienste
sipgate gewährt in der Regel keinen Zugang zu sog. „Premiumdiensten“ im Sinne von § 3 Nr. 17 b des Telekommunikationsgesetzes (Rufnummernbereiche (0)137, (0)190 und (0)900). Eine Aufstellung der ausgeschlossenen Dienste und Vorwahlen ist in der Preisliste abrufbar.
Soweit im Einzelfall dennoch Verbindungen zu Premiumdiensten ermöglicht werden, ist dies in der Preisliste aufgeführt.
4.10. Verfügbarkeit und Einschränkungen der Leistungen
4.10.1. Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunk-Stationen unserer Netzpartner beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren.
Aktuell stellt sipgate seinen Kunden den Zugang zu dem von unserem Netzpartner, der Telefonica Germany GmbH & CO. OHG, betriebenen GSM-, und 4G-Mobilfunknetz (im Folgenden das Mobilfunknetz).
sipgate ist berechtigt, das im Rahmen der Mobilfunkdienstleistungen genutzte Mobilfunknetz auszutauschen.
Im Rahmen des Mobilfunkvertrags stellt sipgate dem Kunden die Nutzung von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um gegen Entgelt erbrachte Leistungen, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.
Das eingesetzte Mobilfunknetz unseres Netzpartners nutzt im GSM-Bereich Frequenzen um 1800 MHz und/oder 900 MHz aus dem GSM-Erweiterungsband. Je nach Frequenz benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte. Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung bietet sipgate dem Kunden verschiedene Trägertechnologien zur Nutzung an. Die Verbreitung von Trägertechnologien innerhalb des Mobilfunknetzes ist unterschiedlich. Je nach Trägertechnologie benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte; Single-Band Endgeräte sind nur eingeschränkt tauglich.
4.10.2. sipgate gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
sipgate erbringt ihre Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des Mobilfunknetzes des Netzpartners der sipgate. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen der sipgate oder des Netzpartners (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz etc.), wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) oder in Fällen von Betriebsstörungen (Probleme bei der Energieversorgung etc.) ergeben. Dies gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von sipgate zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.
4.10.3. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen.
4.10.4. Zeitweilige Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben.
4.11. International Roaming
Im international Roaming werden ein-/ausgehende Anrufe und SMS und die Nutzung von Daten ermöglicht. Die Konditionen ergeben sich aus der Preisliste.
Genauere Informationen, in welchen Ländern welche Netze unterstützt werden, sind hier abrufbar.
Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten vorbehaltlich spezieller Auslandstarife, die der Kunde zusätzlich gebucht hat, die nachfolgenden Bedingungen.
In der EU
Im EU-Ausland sowie Island, Norwegen und Liechtenstein fallen keine Roaming-Gebühren. Es gilt für Gespräche aus diesen und in diese Länder der Preis, der auch für ein Gespräch aus Deutschland in ein deutsches Netz anfallen würde.
Datenpakete innerhalb der EU
Gebuchtes Datenvolumen kann auch im EU-Ausland sowie Island, Norwegen und Liechtenstein verbraucht werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Außerhalb der EU
Eingehende und ausgehende Gespräche und SMS werden gemäß der geltenden Preisliste abgerechnet.
Datenpakete lassen sich bequem per SMS buchen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der geltenden Preisliste. Datenpakete können auch schon vor einem Auslandsaufenthalt gebucht werden. Die Laufzeit des Datenpakets beginnt am Tag der Buchung. Bei der Buchung mehrerer Datenpakete stapelt sich das gebuchte Volumen. Sobald das Datenvolumen verbraucht ist, ist ein weiteres Surfen nicht mehr möglich.
Es gelten auch im International Roaming die Einschränkungen gemäß Ziffern 4.10.2., 4.10.3. und 4.10.4..
Die Preise gelten nicht für Mobilfunk-Verbindungen auf Schiffen und in Flugzeugen, aus Satellitennetzen sowie zu Sonder- und Servicerufnummern und zu Satellitennetzen. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.
In grenznahen Gebieten ist es möglich, dass der Mobilfunkanschluss in das Netz des Nachbarlandes eingebucht ist. Berechnet werden dann nicht die Preise des Netzes des Aufenthaltslandes, sondern die für das Netz des entsprechenden Nachbarlandes geltenden Preise. Dies kann der Kunde dadurch vermeiden, dass er -wenn er sich im Inland aufhält – das Mobilfunknetz mit der Bezeichnung “sipgate” in seinem Mobilfunkendgerät vorauswählt.
4.12.1. Sprachverbindungen
Für die Berechnung der Preise von Mobilfunk-Verbindungen der sipgate sind die Verbindungsdauer und das Verbindungsziel maßgebend. Die Verbindungsdauer wird in Zeittakte unterteilt. Angefangene Zeittakte zählen als volle Zeittakte. Für Verbindungen unter einer Sekunde Verbindungsdauer wird als Verbindungsdauer eine Sekunde zugrunde gelegt.
Die zu bezahlende Verbindungsdauer beginnt grundsätzlich mit der Entgegennahme des Anrufs beim angerufenen Anschluss. Die Verbindungszeit endet, sobald die Verbindung getrennt wird.
4.12.2. SMS
Die Preise für den Versand von SMS gelten bei Einstellung des sipgate SMS-Service-Centers +4915790109999 im Mobilfunk-Endgerät. Nicht gültig für den Massenversand von SMS zum SMSC-DA. Eine SMS besteht aus maximal 160 Zeichen.
5. Zusatzfeature Gruppenstatistiken
Im Account lässt sich das Zusatzfeature Gruppenstatistiken buchen.
Die monatliche Grundgebühr für das Zusatzfeature ergibt sich aus der Preisliste und wird dem Kunden jeweils zeitanteilig für den Kalendermonat berechnet.
Nach Aktivierung des Zusatzfeatures werden im Account statistische Aufbereitungen der eingehenden Anrufe bereitgestellt. Mit Hilfe der Statistiken lässt sich beispielsweise erkennen, zu welchen Zeiten die Auslastung besonders hoch war bzw. besonders hoch sein wird.
Für die Erstellung der Gruppenstatistiken ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht notwendig, da lediglich die Anzahl der Anrufe zu bestimmten Zeitpunkten betrachtet wird.
sipgate speichert die Statistiken für den Kunden maximal 365 Tage lang. Über diesen Zeitraum hinaus ist eine Speicherung nicht garantiert. sipgate empfiehlt deshalb generell eine Sicherheitskopie von jeder Statistik anzufertigen.
6. Haftung
Die Haftung regelt sich grundsätzlich nach den AGB.
Im Falle des Verlustes von Daten haftet sipgate bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
sipgate GmbH, Düsseldorf, den 07. November 2024
Die jeweils gültigen AGB und Preislisten sind abrufbar unter:
AGB
Preisliste
Leistungsbeschreibung Rufnummern